Von Mathis Richtmann, Michael Donhauser
Leipzig/Halle/Kabul - Deutschland hat erneut Afghanen per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben. Nach dpa-Informationen startete der Flieger in der Nacht zum Dienstag vom Flughafen Leipzig/Halle. Das sächsische Innenministerium bestätigte eine Abschiebung. Das zuständige Bundesinnenministerium war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Augenzeugen am Flughafen in Kabul berichten von mehreren Familien, die auf ihre Angehörigen warteten. Wie Beamte den Wartenden vor Ort erklärten, würden die Abgeschobenen nach ihrer Ankunft Verfahren durch die regierenden Taliban durchlaufen - darunter Verhöre. Danach könnten sie gegebenenfalls freigelassen werden.
Grundlage für die Abschiebung ist eine direkte Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban, die der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan ohne Vermittlerstaaten ermöglicht.
Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Taliban einerseits wegen deren Menschenrechtsverletzungen - insbesondere, was Frauen betrifft - nicht anerkennt, gleichzeitig aber, um Abschiebungen zu ermöglichen, praktische Zugeständnisse macht.
Dazu zählt die Erlaubnis zur Entsendung einzelner Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland, an denen zuvor ausschließlich Diplomaten gearbeitet hatten, die noch von der Vorgängerregierung dorthin entsandt worden waren.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigt Abschiebeflüge
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) hatte am Freitag eine Ausweitung der Abschiebepraxis nach Afghanistan gegen Kritik verteidigt. "Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird", sagte der CSU-Politiker.
Wie der Minister am Rande der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz sagte, seien unter anderem 31 kriminelle Personen abgeschoben worden. Es habe sich um "überwiegend schwerste und schwere Straftäter, die mit Tötungsdelikten, Vergewaltigungen, Gewalttaten auffällig waren", gehandelt.
Eine Person sei an Bord gewesen, bei der es sich nicht um einen verurteilten Straftäter handele. Auch diese Person sei aber zwingend ausreisepflichtig gewesen. Sie habe versucht, Unterschlupf in einem anderen europäischen Land zu suchen, sei dann aber nach Deutschland zurückgekehrt.
Afghanistan durchläuft derzeit eine schwere humanitäre Krise. Mindestens 3,7 Millionen Kleinkinder und 1,2 Millionen schwangere oder stillende Mütter gelten als akut mangelernährt. In fast allen Provinzen des Landes sehen Experten kritischen Hunger. Jahrelange Dürren und Erdbeben verschärfen die Situation.
Zudem erschwert massive Immigration die Lage: Allein aus den Nachbarländern Iran und Pakistan sind seit Sommer 2021 nach Angaben des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR) insgesamt knapp 3,9 Millionen Menschen nach Afghanistan zurückgekehrt. Mehr als 90 Prozent der Rückkehrer leben nach Angaben des UNHCR von weniger als 5 US-Dollar am Tag.
Erstmeldung vom 28. Juli um 14.46 Uhr, aktualisiert um 15.16 Uhr.