Opfer von Leipziger Amokfahrt haben Anspruch auf Entschädigung

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Von André Jahnke

Leipzig - Betroffene der Amokfahrt von Leipzig können einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei geht es um Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten, wie die zuständige Verkehrsopferhilfe (VOH) in Berlin mitteilte.

Betroffene der Leipziger Amokfahrt könnten Anspruch auf Schmerzensgeld oder Übernahme von Beerdigungskosten haben.
Betroffene der Leipziger Amokfahrt könnten Anspruch auf Schmerzensgeld oder Übernahme von Beerdigungskosten haben.  © Sebastian Willnow/dpa

Die Verkehrsopferhilfe entschädigt Opfer von Unfällen, bei denen ein Auto vorsätzlich und widerrechtlich als Waffe genutzt wurde. "Voraussetzung für unser Tätigwerden ist, dass sich die Opfer oder ihre Hinterbliebenen bei uns melden", sagte Sandra Schwarz, Geschäftsführerin der VOH. Bisher sei dies aber nicht geschehen.

Für die Amokfahrt in Leipzig wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, bei der sich die Opfer unter Angabe des Aktenzeichens VOH-230.451-2026-300 melden können. Unter [email protected] könne formlos ein Antrag gestellt werden.

Der Verein prüft dann die Ansprüche. Bezahlt wird die Entschädigung aus dem "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen", der von den deutschen Kfz-Versicherern getragen wird.

Die Entschädigung ist von der Schadenhöhe abhängig und auf die Mindestversicherungssummen beschränkt. Personenschäden werden dementsprechend mit bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden mit bis zu 1,22 Millionen Euro entschädigt.

Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa

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