Anschlag-Opfer reichen Beschwerde ein: Jetzt hat das Gericht entschieden

Magdeburg/Halle - Vor dem Prozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt gab es Beschwerden der Nebenkläger. Jetzt zieht das zuständige Gericht einen Schlussstrich.

Das Landgericht Halle entschied, dass die Beschwerden von Opfer des Magdeburg-Anschlags wegen einer Anwalt-Regelung nichtig seien.  © Hendrik Schmidt/dpa

Worum geht es? Im Juli entschied das Amtsgericht Naumburg, dass die über 60 Nebenkläger im Anschlagsprozess von insgesamt zwei Anwälten aus Magdeburg vertreten werden sollen.

Die Betroffenen waren empört über diese Entscheidungen und reichten Beschwerde ein, mit der Begründung, sich lieber selbst Anwälte aussuchen zu wollen.

Wie das Landgericht Halle aber nun mitteilte, wurden die insgesamt 19 Beschwerden allesamt verworfen.

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Nach Ansicht der zuständigen Kammer war die Entscheidung des Amtsgerichts Naumburg "rechts- und ermessensfehlerfrei" und die Beschwerden somit unbegründet.

Zwar liege die Anordnung, dass zwei Anwälte über 60 Nebenkläger vertreten, bereits an der Obergrenze, so das Landgericht, aufgrund der Komplexität des anstehenden Verfahrens sei dies aber dennoch akzeptabel. Es würde vor allem dazu führen, dass das Verfahren zeitnah durchgeführt und abgeschlossen werden könnte.

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Das Gericht betonte darüber hinaus, dass das Landgericht Magdeburg - was das Verfahren um den Attentäter Taleb A. (59) schlussendlich verhandeln wird - die Entscheidung des Amtsgerichts Naumburg übernehmen kann, aber nicht müsse.

Wann der Prozess um die Todesfahrt von Magdeburg beginnt, ist derzeit unklar. Aktuell wird extra dafür ein neues Gerichtsgebäude erbaut.

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