Gutachter sind sich sicher: Magdeburg-Anschlag hätte verhindert werden können

Magdeburg - Vernichtendes Gutachten für Magdeburg. Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt hätte verhindert werden können. Es wurden gravierende Mängel im Sicherheitskonzept aufgedeckt.

Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hätte verhindert werden können.
Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hätte verhindert werden können.  © Heiko Rebsch/dpa

Wie MDR Investigativ herausfand, entsprach das Sicherheitskonzept vom Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht den gängigen Standards und wurde als mangelhaft eingestuft.

Das besagt ein Gutachten des Bundesverbands für Veranstaltungssicherheit (BVVS), was vom Stadtrat zuvor in Auftrag gegeben wurde.

In dem Bericht wurden laut MDR über mehrere A4-Seiten die Versäumnisse des Konzepts dargelegt. Beispielsweise hätten die Zufahrten zum Markt nicht offen bleiben dürfen, selbst die Rettungszufahrten hätten gesichert sein sollen.

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Zwar habe es vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept gegeben, es genüge aber nicht den "Anforderungen einschlägiger Regelwerke".

Darüber hinaus sei man sich in der Sicherheitsbranche einig, dass die eingesetzten Betonblöcke veraltet seien, nicht hätten alle Autos aufhalten und im schlimmsten Fall sogar selbst zum Geschoss werden können.

Gravierende Mängel im Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts aufgedeckt

Das Gutachten bemängelt auch die mobilen Polizeisperren sowie die Betonblöcke.
Das Gutachten bemängelt auch die mobilen Polizeisperren sowie die Betonblöcke.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die mobilen Polizeisperren, die im U-Ausschuss häufig diskutiert wurden, seien außerdem nicht verbindlich definiert und im Sicherheitskonzept verankert worden. Auch Alarm- und Notfallpläne fehlten komplett.

Weiterhin ist unklar, ob Stadt, Land oder der Veranstalter nun Mitschuld am Anschlag hatten und bei wem genau das Versäumnis lag. Der Bericht soll jetzt intern aufgearbeitet werden.

Die Gutachter seien sich allerdings sicher, dass die Todesfahrt von Taleb A. (50) am 20. Dezember 2024 durch konsequentere Schutzmaßnahmen zumindest hätte verhindert werden können.

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Der 50-Jährige sitzt weiterhin in U-Haft. Der Prozess gegen den saudi-arabischen Arzt könnte noch diesen Herbst beginnen.

Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa

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