Magdeburg-Attentäter soll Opfer Brief aus dem Knast geschickt haben: Das steht drin

Magdeburg - Unglaublich! Taleb A. (50), der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, soll einem seiner Opfer einen handschriftlichen Brief aus dem Gefängnis zugeschickt haben.

Der Magdeburg-Attentäter Taleb A. (50) soll einem seiner Opfer einen Brief aus dem Gefängnis geschrieben haben.  © IMAGO/Hanno Bode

Ein solches Schreiben soll der Volksstimme (VS) vorliegen. Demnach verfasste der 50-Jährige auf einem linierten A4-Blatt ein ausführliches Schreiben an eines seiner Opfer.

Mit namentlicher Ansprache wandte er sich an den Bürger und bat um Verzeihung für sein Attentat. Er soll außerdem geschrieben haben, dass er hoffe, dass derjenige schnell genesen sei.

Auf den weiteren Zeilen folgten dann verwirrende Beschreibungen und Anschuldigungen zu saudischen Asylbewerbern, denen wohl der Tod drohe.

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Der Brief ende dann wie folgt: "Bitte kontaktieren Sie mich oder lassen Sie Ihren Vertreter mich kontaktieren oder besuchen. Bei Briefen bitte immer mit frankiertem Umschlag. Mit freundlichen Grüßen Taleb A.", berichtet das Blatt.

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Brief von Taleb A.: Generalstaatsanwalt konnte Zustellung "aus rechtlichen Gründen" nicht verhindern

Der 50-Jährige raste am 20. Dezember 2024 mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt und tötete sechs Menschen.  © Heiko Rebsch/dpa

Taleb A. versah den Zettel dann mit dem Datum, dem Ort und seiner Unterschrift. Demnach soll er den Brief am 8. Juni verfasst haben, während er in Leipzig im Gefängnis saß.

Beweise dafür, dass der Brief tatsächlich vom Magdeburg-Attentäter stammt, gebe es nicht. Auch ist unklar, wie der 50-Jährige an Namen und Adressen seiner Opfer gelangt war.

Wie MDR Sachsen-Anhalt berichtet, ist es möglich, dass Taleb A. Name und Adresse des Opfers durch die Akteneinsicht seines Verteidigers erhielt - was völlig legal ist.

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Der VS sei bekannt, dass auch andere Betroffene des Magdeburg-Anschlags solche Schreiben erhalten hätten.

Auch war dem Brief ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg beigefügt.

Darin stehe, dass der Brief bei einer Kontrolle der Haftpost entdeckt und eine Kopie den Ermittlungsakten beigefügt wurde, man aber die Zustellung an das Opfer "aus rechtlichen Gründen" nicht habe verhindern können. Dies sei nur möglich, wenn der Inhalt strafrechtlich relevant gewesen wäre. Es gilt das Briefgeheimnis.

Bislang ist unklar, wann der Gerichtsprozess um die Todesfahrt von Taleb A., der am 20. Dezember 2025 mit einem Auto über den Alten Markt in Magdeburg gefahren war und sechs Menschen getötet hat, stattfindet.

Originalmeldung von 14.14 Uhr, zuletzt aktualisiert um 17.02 Uhr.

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