Grillplätze in Magdeburg werden freigegeben: Das gilt es, bei der Nutzung zu beachten

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Magdeburg - Mit den bevorstehenden wärmeren Tagen dürfen in Magdeburg wieder Grillplätze benutzt werden. Das gilt es, dabei zu beachten.

Wer in Magdeburg einen Grillplatz benutzen möchte, sollte sich an Regeln halten. (Symbolfoto)
Wer in Magdeburg einen Grillplatz benutzen möchte, sollte sich an Regeln halten. (Symbolfoto)  © Andreas Arnold/dpa

Insgesamt stehen ab dem 1. Mai acht öffentliche Grillplätze zur Verfügung, teilte die Stadt mit. Wer sie nutzen möchte, habe Verhaltensregeln einzuhalten sowie Müll und Brände zu vermeiden.

Besonders an Feiertagen werden die Grillplätze besucht, weshalb es vermehrt zu Müllablagerungen komme. Müllreste sollen deshalb entsprechend entsorgt oder mitgenommen werden, heißt es in einer Mitteilung.

Aufgestellte Container stehen bereit, in denen man Asche- und Kohlereste entsorgen soll.

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Hier befinden sich die Grillplätze:

  • Florapark
  • Fröbelstraße
  • Glacis-Anlage
  • Herrenkrug (zweimal)
  • Nordpark
  • Nordpark Erweiterungsfläche
  • Stadtpark (zweimal)
  • Stadtpark Erweiterungsfläche

An allen Orten solle man sich zudem an eine vernünftige Lautstärke halten, um Anwohner nicht zu stören.

Grillplätze in Magdeburg: Regeln für ein entspanntes und angenehmes Miteinander

  • Grillwiesen dürfen von allen Magdeburgern sowie deren Gästen unentgeltlich benutzt werden.

  • Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).

  • Die Nutzungsfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen.

  • Es ist darauf zu achten, dass die Verwendung von Grillgeräten nicht unter Bäumen und Sträuchern, insbesondere im Bereich der Kronentraufe zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von fünf Metern, sowie nicht in der unmittelbaren Nähe von Ausstattungen wie Spielgeräten, Bänken, Kunst und anderem erfolgen darf.

     

  • Das Grillen ist auf Grillwiesen ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 untersagt.

  • Der Grillplatz darf zwischen 22 Uhr und 8 Uhr nicht genutzt werden.

  • Weitergehende Regelungen der Grünanlagensatzung und der Gefahrenabwehrverordnung bleiben unberührt und gelten auch auf den Grillwiesen.

Weitere Informationen und eine Auflistung aller Regeln hat die Stadtverwaltung Magdeburg auf ihrer Webseite zusammengefasst.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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