Keine kleinen Schulen mehr? Das plant Sachsen-Anhalts Bildungsministerin

Magdeburg - Es fehlen Lehrer. Zugleich gibt es viele kleine Schulen. Die Schülerzahl sinkt absehbar. Wie kommt das Schulsystem durch die kommenden Jahre?

Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner (61, CDU) legte ein Entwurf zur Änderung des Schulgesetztes vor.
Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner (61, CDU) legte ein Entwurf zur Änderung des Schulgesetztes vor.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Sachsen-Anhalt kämpft weiter mit dem Lehrermangel und will unter anderem mit neuen Mindestschülerzahlen weg von kleinen Schulen.

Zugleich sollen Schulträger mehr Flexibilität erhalten, indem sie mehr Möglichkeiten für Schulverbünde und Kooperationen erhalten.

"Ich glaube, man kann nicht vor den Realitäten die Augen verschließen", sagte Bildungsministerin Eva Feußner (61, CDU) nach einer Sitzung des Kabinetts in Magdeburg. Sachsen-Anhalt habe als Flächenland ein insbesondere sehr kleinteiliges Grundschulsystem.

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Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der sinkenden Kinderzahlen werde mit der Änderung des Schulgesetzes ein Plan für langfristig tragfähige Schulen vorgelegt. Das Kabinett hatte den Entwurf in der zweiten Befassung zuvor einstimmig beschlossen.

Nun ist der Landtag am Zug.

Entwurf für neues Schulgesetz: Feußner plädiert auf Mindestschülerzahl

An den Schulen fehlen Lehrer - das neue System soll helfen. (Symbolbild)
An den Schulen fehlen Lehrer - das neue System soll helfen. (Symbolbild)  © Armin Weigel/dpa

Konkret soll mit dem Gesetz ab dem 1. August 2027 eine Mindestschülerzahl für die Bildung der ersten Klasse in einem Schuljahrgang gelten.

In den drei großen Städten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau liegt sie bei 25 Schülerinnen und Schülern, außerhalb gilt für Grundschulen die Mindestgröße von 15 Schülern an Grundschulen, 20 an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie 25 Schülern an Gesamtschulen und Gymnasien.

In einem ersten Entwurf hatte die Bildungsministerin auch höhere Mindestschülerzahlen auf dem Land geplant. Das wurde gekippt. Feußner bedauert das.

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Weiterhin gilt, dass Grundschulen in den drei Oberzentren zweizügig sein müssen, im ländlichen Raum reicht eine Klasse je Jahrgang. Weiterführende Schulen sollen in den kreisfreien Städten mindestens drei Parallelklassen je Jahrgang haben, im ländlichen Raum liegt die Mindestzahl bei zwei. Wie viele Schulen die Kriterien künftig nicht mehr erfüllen, konnte Feußner nicht sagen.

Zugleich bekommen die Schulträger laut Feußner mehr Flexibilität. Sie können künftig mehr Schulen derselben Schulform zu einem Schulverbund fusionieren, wenn sie allein nicht ausreichend Schüler finden. Bislang gibt es die Möglichkeit nur für Grundschulen.

Titelfoto: Bildmontage: Armin Weigel/dpa, Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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