Nach Finger-Leck-Skandal: Abwahlantrag gegen CDU-Mann gescheitert
Magdeburg - Nachdem der CDU-Landtagsabgeordnete Markus Kurze (54) mutmaßlich eine Frau sexuell belästigt haben soll, wurde ein Abwahlantrag gegen ihn eingereicht. Dieser scheiterte.

Gegen den CDU-Politiker lag für die Sitzung in Halle am 13. August ein Abwahlantrag vor, der ihn sein Amt als Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt hätte kosten können.
Wie sich am Mittwochnachmittag herausstellte, schlug der Antrag fehl. Die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit wurde in der geheimen Abstimmung nicht erreicht.
Am 14. Juni war der 54-Jährige als parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion zurückgetreten.
Kurze wird vorgeworfen, bei einem Sommerfest im Juni im angetrunkenen Zustand die Finger der Mitarbeiterin einer Landtagsfraktion in den Mund genommen zu haben. Der CDU-Mann tat die Situation damals als "verunglückten Handkuss" ab.
In dem Abwahlantrag stand unter anderem: "Der Vorsitzende hat sich als unwürdig erwiesen" und dass er "persönlich den an sein Amt geknüpften öffentlichen Erwartungen und dem Vertrauen der Versammlung nicht mehr gerecht werde", berichtet die Volksstimme.
Anwalt findet Vorwürfe nicht gerechtfertigt
Am Tag nach dem Vorfall wurde Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (65, CDU) über die Vorkommnisse beim Sommerfest informiert. Schellenberger bot der Fraktion, bei der das Opfer angestellt ist, Unterstützung durch die zuständige Stelle der Landtagsverwaltung an. Das Opfer soll jedoch weitere Schritte abgelehnt haben.
Der Vorwurf der sexuellen Belästigung sei laut Kurzes Rechtsanwalt nicht gerechtfertigt, da keine Strafanzeige vorliegt und auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Originalmeldung von 14 Uhr, zuletzt aktualisiert um 20.02 Uhr.
Titelfoto: Jan Woitas/dpa