Nächste Runde im Landtags-Streit: Gericht lässt beschlagnahmte Daten der CDU sichern

Von Christopher Kissmann

Magdeburg - Nächste Runde im Streit um die Durchsuchung von Räumen im Landtag von Sachsen-Anhalt: Das Amtsgericht Magdeburg hat die Beschlagnahme von großen Teilen sichergestellter Gegenstände und Dateien der CDU-Fraktion angeordnet.

Ermittler hatten am 1. Juli vergangenen Jahres die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD durchsucht. (Archivbild)  © Christopher Kissmann/dpa

Diese hätten potenzielle Beweisbedeutung, die Beschlagnahme sei zur weiteren Tataufklärung notwendig und verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.

"Vor einer Vollstreckung des Beschlagnahmebeschlusses durch die Staatsanwaltschaft ist noch die Zustimmung des Landtagspräsidenten einzuholen", hieß es.

Wegen des Verdachts der Untreue hatten Ermittler am 1. Juli vergangenen Jahres die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD durchsucht.

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Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete.

Die CDU-Fraktion hat die Zahlungen inzwischen ausgesetzt, SPD und AfD zahlen sie schon länger nicht mehr.

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Durchsuchung rechtswidrig, aber Daten bleiben gesichert

Aufgrund einer Beschwerde der CDU-Fraktion hatte das Landgericht Magdeburg zwar die Durchsuchungsanordnung als nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig aufgehoben. Das Amtsgericht musste nun jedoch über die Beschlagnahme der sichergestellten Gegenstände und Dateien entscheiden.

Dateien, die nicht in Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren stehen, müssen demnach herausgegeben beziehungsweise gelöscht werden. Laut dem Amtsgericht ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen zwei frühere Fraktionsvorsitzende und zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer der CDU wegen des Verdachts der Untreue.

Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten ab April 2020 die Zahlung entgegen dem Abgeordnetengesetz an Fraktionsmitglieder angewiesen, veranlasst oder nicht beendet hätten, hieß es.

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Was ist erlaubt, was nicht?

Das Gericht lässt nun beschlagnahmte Daten der CDU sichern. (Archivbild)  © Christopher Kissmann/dpa

Nach einer Parlamentsreform von 2020 dürfen zusätzliche Entschädigungen nur noch an bestimmte Funktionsträger wie den Landtagspräsidenten, seine Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer gezahlt werden. Darüber hinausgehende Zulagen aus Fraktionsmitteln gelten seither als unzulässig.

Die CDU-Fraktion hat in der Vergangenheit jedoch auch Zulagen an ihre stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, ihre stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin sowie an Arbeitsgruppenleiter gezahlt.

Dabei ging es um mehrere Hundert Euro im Monat. Der Landesrechnungshof hatte schon 2023 erklärt, derartige Zulagen an Stellvertreter seien "gar nicht vereinbar" mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt.

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Innerhalb der CDU-Fraktion waren die Zusatzzahlungen unter anderem damit gerechtfertigt worden, dass die Abgeordneten Führungsaufgaben übernommen hätten.

Außerdem sollte damit ein Mehraufwand ausgeglichen werden, hatte es in Fraktionskreisen geheißen.

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