Neues Gesetz soll Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt schützen

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Von Marco Krefting

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt wird die Unterstützung von Kunst und Kultur als Staatsziel erstmals in Form eines Gesetzes verankert.

Mit dem Gesetz sollen laut Kulturminister Rainer Robra (74, CDU) die Kunst- und Kulturfreiheit zu verteidigt werden. (Archivfoto)
Mit dem Gesetz sollen laut Kulturminister Rainer Robra (74, CDU) die Kunst- und Kulturfreiheit zu verteidigt werden. (Archivfoto)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das sei Basis des großen Freiheitsversprechens an Kunst und Kultur, sagte Kulturminister Rainer Robra (74, CDU) im Parlament in Magdeburg.

"Es ist Teil dessen, wofür viele Menschen 1989 hier auf die Straße gegangen sind. Heute lösen wir dieses Versprechen endlich vollständig ein."

Mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die sich enthielt, stimmten alle Abgeordneten im Landtag für das Gesetz.

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Dieses beschreibt laut Robra endlich, was in Sachsen-Anhalt unter Kunst und Kultur verstanden werde, auch als Bildungsangebot und Wirtschaftsfaktor.

"Es stellt klar, welche zentralen Kulturbereiche und Infrastrukturen Unterstützung erwarten dürfen", sagte der Minister. Die Strukturen sollen resilient aufgestellt werden, um auch künftig die Kunst- und Kulturfreiheit zu verteidigen.

Weitere Punkte sind etwa die Stärkung von Bibliotheken, der musikalischen Bildung und des ehrenamtlichen Engagements im kulturellen Bereich.

Minister: Gesetz kommt zur rechten Zeit

"Das Gesetz richtet sich nicht gegen die AfD. Aber es kommt zur rechten Zeit", sagte Robra. "Jetzt endlich schützt die höchste Autorität im Land, der Gesetzgeber, Kunst und Kultur in unserem wunderschönen Sachsen-Anhalt vor neuen Angriffen gegen die Werte, für die alle Menschen stehen, die in Kunst und Kultur tätig sind oder die jeden Tag zum treuen Publikum gehören." Jährlich seien das allein zwei Millionen Museumsbesucher und 1,7 Millionen in Bibliotheken.

"Heimat und Identität, Nation und Vaterland, auch Patriotismus sind Begriffe, die wir uns nicht wegnehmen lassen", sagte Robra. Man bekenne sich aber auch zu negativen Aspekten der Geschichte, das sei eine wichtige Mahnung. Daher etwa werde jüdisches Leben geschützt.

AfD plant nach möglichem Machtwechsel Änderungen

Laut Hans-Thomas Tillschneider (48) werde die AfD das Gesetz nach einem möglichen Wahlsieg ändern wollen. (Archivfoto)
Laut Hans-Thomas Tillschneider (48) werde die AfD das Gesetz nach einem möglichen Wahlsieg ändern wollen. (Archivfoto)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Für die AfD sagte der Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Thomas Tillschneider (48), seine Partei werde das Gesetz nicht aufheben, "sollten wir ab September im Lande die Regierung übernehmen". Es bleibe bestehen.

"Wir werden es nur ein wenig ändern." Das Gesetz paraphrasiere den Gegenstand der Kulturförderung gedankenlos als Kunst und Kultur, aber es biete weder eine Definition des einen noch des anderen an.

Konkret kritisierte Tillschneider etwa, dass bei den Anwendungsbereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit vor der Traditions- und Heimatpflege eingefügt worden seien. Das sei eine absurde Hierarchisierung.

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"Ganz abgesehen davon, dass der sogenannte Klimaschutz in einem Kulturfördergesetz nun wirklich nichts zu suchen hat. Ebenso wie das bürgerschaftliche Engagement."

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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