Taser, Drohne, Fußfessel: Sachsen-Anhalts Polizei erhält mehr Befugnisse

Von Jonas Lohrmann

Magdeburg - Der Landtag hat die Rechte der Polizei in Sachsen-Anhalt ausgeweitet und die Einführung von Tasern beschlossen.

Mit den Änderungen erhält die Polizei neue Befugnisse im Umgang mit Drohnen, zur elektronischen Überwachung von Gefährdern sowie zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt.

"Diese Befugnisse stärken die Arbeit der Landespolizei und das wiederum ist gut für die Bürgerinnen und Bürger im Land", sagte Innenministerin Tamara Zieschang (55, CDU).

Polizisten in Sachsen-Anhalt sollen schon bald sogenannte Taser einsetzen dürfen. (Symbolfoto)  © Rolf Vennenbernd/dpa

Die beschlossenen Neuerungen im Überblick

  • Taser-Ausstattung: Distanz-Elektroimpulsgeräte sollen eingeführt werden. Sie sollen vor allem in Menschenmengen eingesetzt werden, wo der Gebrauch einer Schusswaffe nicht möglich ist.

  • Präventivgewahrsam für terroristische Gefährder: Zur Abwehr einer terroristischen Straftat soll Präventivgewahrsam zukünftig 14 Tage möglich sein. Dieser könne einmalig um 14 Tage und dann nochmals um sieben Tage verlängert werden. Zuvor sind es insgesamt vier Tage gewesen.

  • Vorgehen gegen Drohnen: Die Polizei darf gefährliche Drohnen sowie andere unbemannte Flug-, Schwimm- oder Fahrzeuge stören, blockieren oder abschalten. Dafür dürfen technische Mittel oder Waffen eingesetzt werden, nicht jedoch gegen Menschen. Zudem sind technische Maßnahmen erlaubt, um den Standort der steuernden Person zu ermitteln.

  • Kennzeichenerfassung: Zu präventiven Zwecken ist in Sachsen-Anhalt die automatische Kennzeichenerfassung möglich. Dabei geht es laut dem Innenministerium zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern.

  • Automatische Datenanalyse: Die Polizei darf Daten automatisch analysieren, um neue Muster, Zusammenhänge und Auffälligkeiten zu erkennen.

  • Häusliche Gewalt: Gewalttätige Personen können bis zu 14 Tage aus der Wohnung verwiesen werden. Zusätzlich sind Kontakt- und Aufenthaltsverbote möglich, auch über digitale Kommunikationswege. Beantragt das Opfer gerichtlichen Schutz, verlängert sich das Verbot automatisch um weitere zehn Tage.

  • Elektronische Überwachung: Bei drohenden Verstößen gegen Kontakt- oder Aufenthaltsverbote kann eine Fußfessel angeordnet werden. Die Daten dürfen zur Gefahrenabwehr und zur Feststellung von Verstößen genutzt werden. Opfer können ein Warnsystem erhalten, das sie bei Annäherung informiert.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (55, CDU) befürwortet die neuen Befugnisse. (Archivfoto)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Kritik an Anwendung zur Datenanalyse

Der SPD-Abgeordnete Oliver Stegert (47) kritisierte, dass die Anwendung zur automatischen Datenanalyse von einem US-amerikanischen Unternehmen bereitgestellt werde.

"Stattdessen brauchen wir eine Lösung, die staatlich kontrolliert wird, die transparent arbeitet und europäischen Standards entspricht." Linke sowie Grüne haben eine Überwachung abgelehnt.

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