Von Christopher Kissmann
Magdeburg - Nach mehreren Überkreuz-Beschäftigungen von Familienangehörigen bei AfD-Abgeordneten will die schwarz-rot-gelbe Koalition eine Verschärfung der geltenden Regeln in Sachsen-Anhalt prüfen.
"Wir haben uns eindeutig gegen Überkreuz-Beschäftigungen und Umgehungskonstruktionen ausgesprochen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Falko Grube (48).
"Solche Modelle sind zwar teils formal zulässig, widersprechen aber dem Geist des Abgeordnetengesetzes, untergraben das Vertrauen in parlamentarische Arbeit und sind politisch nicht vermittelbar."
Bei Überkreuz-Beschäftigungen werden Verwandte oder Partner von Parteikollegen angestellt. Es gebe Gespräche über mögliche Reformen, aber noch kein abschließendes Ergebnis, so Grube.
Die SPD schließt solche Fälle bei sich aus. "In der SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt gibt es keine Fälle von Angehörigenbeschäftigung oder Überkreuz-Anstellungen", sagte Grube.
"Das gilt auch für die beiden Bundestagsabgeordneten der SPD aus Sachsen-Anhalt."
Vorgang der AfD ist "moralisch verwerflich"
CDU-Fraktionschef Guido Heuer (59) warnt vor einem "Schnellschuss", ist aber offen für Gespräche. Zunächst wolle man schauen, wie andere Länder das regelten.
"Das, was da in der AfD passiert, ist für uns moralisch verwerflich", sagte Heuer. Ihm seien keine Überkreuz-Beschäftigungen in der CDU bekannt.
FDP-Fraktionsvorsitzender Andreas Silbersack (58) schließt die Anstellung von Partnern und Verwandten von Abgeordnetenkollegen für seine Fraktion ebenfalls aus.
Die oppositionellen Grünen sind auch für eine Reform in Sachsen-Anhalt. "Wir brauchen eine klare Nachschärfung der Regeln für die Beschäftigung von Mitarbeitenden bei Abgeordneten und Fraktionen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Olaf Meister (54).
In Sachsen-Anhalt waren zuletzt mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Bundestagsabgeordneten beschäftigt worden sind.
AfD-Parteichef Tino Chrupalla (50) hatte mit Blick darauf zuletzt von einem "Störgefühl" gesprochen. Es handle sich zwar um Verträge, die rechtskräftig und nicht zu beanstanden seien. Aber: "Ein Geschmäckle hat's."