Von Dörthe Hein
Magdeburg - Bei landesweiten Mindestlohnprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Sachsen-Anhalt zahlreiche Verstöße festgestellt.
Vier Strafverfahren, zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein verhinderter Fluchtversuch seien das Ergebnis, wie das Hauptzollamt Magdeburg mitteilte.
68 Bedienstete hätten am 16. und 19. Februar in ganz Sachsen-Anhalt 39 Objekte durchsucht und 117 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Diverse Branchen waren darunter: das Kosmetikgewerbe, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, der Bau und auch Speditionen und Logistikunternehmen.
Die vier Strafverfahren wurden eingeleitet, weil Beschäftigte vermutlich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland waren.
Die Ordnungswidrigkeitsverfahren gehen etwa auf Verstöße gegen die Meldepflicht gegenüber der Sozialversicherung zurück, in mehreren Fällen sollen Personen ohne eine erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt gewesen sein.
In 49 Fällen hält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weitere Ermittlungen für notwendig, etwa weil der Mindestlohn möglicherweise nicht eingehalten wurde.
Person versuchte, vor Beamten zu flüchten
"In Halberstadt versuchte sich eine Person der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, was jedoch durch die Zöllnerinnen und Zöllner vereitelt werden konnte", erklärte ein Sprecher des Hauptzollamts Magdeburg.
"Da sich im weiteren Verlauf bei dieser Person ebenfalls Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat außerhalb der Zuständigkeit des Zolls ergaben, wurde die Landespolizei hinzugezogen."