München - Das Bier-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Uni-Viertel in München wird bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt.
Wie das Münchner Rathaus am Mittwoch bekannt gab, soll eine gute Lösung gefunden werden, die die Interessen von Anwohnern wahrt und die Freiräume der jungen Menschen erhält.
"Junge Menschen brauchen in unserer Stadt Räume, wo sie sich aufhalten und feiern können, das gilt insbesondere für das Uni-Viertel", sagt der Zweite Bürgermeister Dominik Krause (35).
Viele junge Münchner könnten sich die Preise in Kneipen und Bars schlicht nicht leisten und seien daher auf Kioske angewiesen, um Teil der Gemeinschaft zu bleiben.
Ab Freitag kann man nun auch nach 22 Uhr wieder Flaschenbier an den fünf Läden im Viertel kaufen. Außerdem dürfen Gaststätten auch wieder To-Go-Alkohol zum Verkauf anbieten.
Derweil seien die Beschwerden der Anwohner vollkommen berechtigt. "Es ist inakzeptabel, wenn Bürgersteige mit Glasscherben übersät sind und Hinterhöfe und Hauseingänge als Toiletten missbraucht werden", betont Krause. Der Bürgermeister sieht auch die Verkäufer in der Verantwortung, für Ruhe und Ordnung um ihre Läden zu sorgen.
Keine Chips nach 20 Uhr: Münchner KVR verweist auf Ladenschluss
Das Sozialreferat soll zudem das Allparteiliche Konfliktmanagement (AKIM) und die Moderation der Nacht (MoNa) verstärkt im Uni-Viertel einsetzen, um ein gutes Miteinander sicherzustellen. Bisher zeigt der "kommunikative Ansatz" leider noch nicht die gewünschte Wirkung, gesteht der Bürgermeister ein.
"Ich hoffe, dass wir im Sinne unseres Münchner Mottos 'Leben und leben lassen' eine gute Lösung finden", wünscht sich Krause. Sollte es weiterhin zu Konflikten kommen, müsse das Bier-Verkaufsverbot wieder eingesetzt werden.
"Die getroffene Maßnahme hat gezeigt, dass das Verbot notwendig war, damit das Recht der Anwohnenden auf Nachtruhe in den Fokus rückt", teilte das Kreisverwaltungsamt zu Sache mit. Da die Kioskbetreiber nun Bereitschaft zur Besserung kommuniziert hätte, müssen nun auch konkrete Verbesserungen vor Ort umgesetzt werden.
Außerdem wehrte sich die Kreisverwaltung gegen den Vorwurf, ein Verkaufsverbot für Chips ausgesprochen zu haben. "Es gilt für den Einzelhandel generell der Ladenschluss nach 20 Uhr".
Im Gegensatz zu den in anderen Bundesländern bekannten 'Spätis' dürfen in Bayern Kioske nach Ladenschluss nur ein begrenztes Warensortiment verkaufen. "Chips und harter Alkohol gehören nicht zum privilegierten Sortiment. Das ist die Entscheidung des bayerischen Gesetzgebers", so das Amt.