Brandanschlag auf Altenheim: Rechtsextremer unter Verdacht

Von Britta Schultejans

München - Bei einem tödlichen Brandanschlag auf ein jüdisches Altenheim vor 55 Jahren steht laut Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" nun ein rechtsextremer Krimineller unter Verdacht.

Die Särge der Opfer des Brandanschlags 1970 werden in einen Wagen getragen. (Archivbild)  © Gerhard Rauchwetter/dpa

Der Mann, der inzwischen nicht mehr lebt, soll demnach in den 1970er Jahren mehrfach durch Straftaten aufgefallen sein und offensiv antisemitische und rechtsextreme Ansichten vertreten haben.

Ob er tatsächlich der Brandstifter war, müssen die Ermittler ebenso klären wie die Frage, ob es noch lebende Mittäter oder Zeugen gibt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Anfang der Woche bestätigt, dass mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Tat mit sieben Toten neue Ermittlungen in dem Fall aufgenommen wurden.

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Zu dem "Spiegel"-Bericht wollte der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Andreas Franck, der das Verfahren führt, sich auf Anfrage und mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen aber nicht äußern.

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Brandanschlag auf jüdisches Gemeindezentrum in München fordert 1970 sieben Menschenleben

Bei dem Feuer im Alten- und Fremdenheim der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) in München kamen am 13. Februar 1970 sieben Menschen ums Leben. (Archivbild)  © Joachim Barfknecht/dpa

Sieben Menschen waren am 13. Februar 1970 bei einem nächtlichen Brandanschlag auf das Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde in München, in der sich auch ein Altenheim befand, gestorben.

Brennendes Benzin im Flur hatte den Opfern den Fluchtweg versperrt.

Wer für das verheerende Attentat auf die jüdischen Bewohner, darunter zwei KZ-Überlebende, verantwortlich war, blieb jahrzehntelang ungeklärt.

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Ein neuer Hinweis hatte die neuen Ermittlungen angestoßen. Er richtete sich nach Angaben Francks von Anfang der Woche gegen eine bestimmte Person. Die vorläufige Prüfung habe ergeben, dass der Verdacht nachvollziehbar erscheint.

Obwohl die Person, zu der die Generalstaatsanwaltschaft zunächst keine weiteren Angaben machte, inzwischen nicht mehr lebt, wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet, das vor allem das Motiv des mutmaßlichen Täters klären soll.

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