Endlich! Auf der Eisbachwelle darf ab sofort wieder gesurft werden
Von Cordula Dieckmann
München - Auf der nach einem tödlichen Unfall im April gesperrten Welle am Eisbach in München darf ab sofort wieder gesurft werden.
Alles in Kürze
- Surfen auf der Eisbachwelle in München ist wieder erlaubt.
- Erfahrene Surfer dürfen zwischen 5:30 und 22 Uhr surfen.
- Eine selbst öffnende Leine für das Brett ist vorgeschrieben.
- Die Regeln wurden mit der Surfer-Vertretung abgestimmt.
- Die Welle war nach einem tödlichen Unfall im April gesperrt.

Die Stadt habe die Welle mit neuen Regeln zum Wellenreiten freigegeben, teilte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (67, SPD) mit.
Demnach ist Surfen nur noch erfahrenen und fitten Wellenreitern in Begleitung erlaubt – zwischen 5.30 bis 22 Uhr, um Rettungseinsätze bei Dunkelheit zu vermeiden.
Außerdem müssen Surfer eine selbst öffnende Leine ("Leash") für ihre Bretter verwenden. Dies soll verhindern, dass Surfer im Gefahrenfall unter Wasser geraten, weil sie sich nicht von ihrem Brett lösen können – wie es bei dem Unglück der Fall war.
Reiter betonte, die Regeln seien in enger Abstimmung mit der Vertretung der Surferinnen und Surfer Münchens (IGSM) erarbeitet worden. "Sie sollen das Surfen so sicher wie möglich machen", sagte der SPD-Politiker. "In diesem Sinne: Viel Spaß auf der Welle und passt auf euch auf!"
Die zügige Freigabe kam am Freitag überraschend - einen Tag, nachdem Münchens Zweiter Bürgermeister, Dominik Krause (34, Grüne), noch mitteilen ließ, er sei zuversichtlich, was eine mögliche Freigabe "spätestens übernächste Woche" angehe.
33-Jährige war beim Nacht-Surfen untergegangen

"Ich bin überrascht, dass es so schnell ging", sagte Maximilian Malsy-Mink, Surfer und Mitinitiator eines offenen Briefes an Reiter, in dem die Freigabe der Welle gefordert wurde. "Positiv überrascht."
Er selbst wolle am Abend wieder loslegen, sagte er am Freitag. "Ich denke, wenn die Nachricht sich verbreitet, dass es innerhalb einer Stunde voll sein wird. Die Leute warten ja alle drauf."
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft München I ihre Ermittlungen zu dem Unglück im April eingestellt, bei dem eine 33 Jahre alte Surferin ums Leben gekommen war. Trotz umfangreicher Ermittlungen könne man die Umstände nicht weiter aufklären, sagte Behördensprecherin Anne Leiding. Eine strafrechtliche Verantwortung der Stadt sah die Staatsanwaltschaft nicht.
Vor dem Unglück in der Nacht zum 17. April war die 33-Jährige mit ihrem Lebensgefährten – beide laut Staatsanwaltschaft geübte Surfer – zum Surfen bei Scheinwerferlicht an die Welle am Englischen Garten gekommen.
Gegen 23.30 Uhr hörte der Lebensgefährte plötzlich Hilfeschreie und sah, wie seine Freundin samt Brett unter der Wasseroberfläche verschwand. Während der Mann bei starker Strömung erfolglos versuchte, die Frau zu retten, riefen Passanten die Feuerwehr.
Erst speziell ausgebildete Rettungskräfte konnten die 33-Jährige aus den Fluten ziehen. Die Frau kam in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus, wo sie etwa eine Woche später starb.
Titelfoto: Christof STACHE/AFP