Von Elke Richter
München - Mit Extra-Regelungen wollte die bayerische Staatsregierung die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene unterlaufen. Dafür bekam sie vor Gericht eine Abfuhr.
Die Aufhebung des Kiff-Verbots im Englischen Garten ist rechtskräftig. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte, hatte der Freistaat nach einem entsprechenden Urteil innerhalb der Frist keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
Damit gelten nun die üblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Konsum von Cannabis sowohl im Englischen Garten als auch im angrenzenden Hofgarten und im Finanzgarten.
Zudem wurde der Verbots-Passus auch aus der Verordnung für den Hofgarten in Bayreuth gelöscht, wie aus dem Bayerischen Ministerialblatt hervorgeht.
Die Staatsregierung hatte mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs eine schwere Schlappe erlitten: Weil sie die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis nicht verhindern konnte, hatte sie versucht, mit Extra-Regelungen eine restriktivere Politik durchzusetzen.
Zwei Männer, die im Englischen Garten kiffen wollten, klagten
Gegen diese Extra-Regeln klagten zwei Männern, die im Englischen Garten Cannabis konsumieren wollten. Nach einer Eil-Entscheidung im vergangenen Sommer wurde das Verbot bereits im Nordteil des Englischen Gartens aufgehoben.
Im November folgte dann das grundsätzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das das generelle Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten sowie im Hof- und Finanzgarten für unwirksam erklärte. Ein gleichlautender Paragraf galt auch für den Hofgarten in Bayreuth; er wurde nun ebenfalls ersatzlos gestrichen.