Neue Tarife bei der MVG: Das ändert sich bei Deinem Ticket ab Januar

München - Bei den Tarifen der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) gibt es zum Jahreswechsel einige Neuerungen. Das solltest Du beim Ticketkauf ab Januar beachten.

Einsteigen bitte: Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft gelten ab Januar neue Tarife. (Symbolfoto)
Einsteigen bitte: Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft gelten ab Januar neue Tarife. (Symbolfoto)  © Sven Hoppe/dpa

Bereits seit 14. Dezember gilt der neue Fahrplan für U-Bahn, Tram und Bus in München. Ab 1. Januar 2026 wächst das MVV-Gebiet um die Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Mühldorf am Inn sowie Stadt und Landkreis Landshut auf rund 13.600 Quadratkilometer. So sollen 450.000 weitere Einwohner in den Genuss eines einheitlichen Tarifs und vereinfachten Zugangs zu digitalen Tickets kommen.

Zudem gibt es Neues bei den Tarifen. So ersetzt der MVV zum 1. Januar beim Abo das bisherige Modell "10 Monate zahlen, 12 Monate fahren" durch ein neues System mit einem festen monatlichen Rabatt. Abos mit Jahreszahlung werden automatisch auf ein Abo mit monatlicher Zahlung umgestellt.

Neu ist auch das Ein-Zonen-Ticket: Damit gilt für alle Zonen ab Zone 2 ein vergünstigter Preis. Bisher war es preislich egal, ob eine oder zwei Zonen außer der M-Zone genutzt wurden. Das neue Ticket lohnt sich bei fast allen MVV-Tarifen, in denen Zonen ausgewählt werden.

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Für die Streifenkatze bedeutet das, dass man mit einem Streifen auch die Zone 2 oder 3 nutzen kann statt, bisher nur eine Kurzstrecke.

Mit U-Bahn, Bus, Tram und S-Bahn können in und um München 13.600 Quadratleerkilometer erschlossen werden.
Mit U-Bahn, Bus, Tram und S-Bahn können in und um München 13.600 Quadratleerkilometer erschlossen werden.  © Lino Mirgeler/dpa

Erste-Klasse-Zuschlag und neues Ein-Zonen-Ticket in München

Außerdem gibt es ab Januar ein Erste-Klasse-Zuschlagsticket: Es kann als Einzelfahrkarte oder Monatskarte erworben werden. Damit können die 1.-Klasse-Bereiche im Regionalverkehr (SPNV) genutzt werden. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen MVV-Ticket und berechtigt die Nutzer auch, bis zu drei Kinder oder beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkelkinder (alle bis einschließlich 15 Jahre) mitzunehmen.

Diese Mitnahme-Regelung für Kinder gilt auch für Inhaber einer Single-Tageskarte. Weitere Details zu den Tickets findest Du in den FAQ der MVG.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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