Weil Geldkarte in Börse war: Dreister Finder will zehn Prozent vom Kontostand! Das Internet ist amüsiert
München - Wenn man sein Portemonnaie verliert, ist man um einen ehrlichen Finder mehr als froh. Ein User der "Jodel"-App aus dem Bereich München wollte sich für das Zurückbringen seines Geldbeutels dankbar zeigen - und konnte seinen Augen nicht trauen.
Wie aus dem Verlauf der Kommentare ersichtlich wird, hatte der Finder der Geldbörse seine Daten hinterlassen, als er das Fundstück in den Briefkasten des Besitzers warf.
"War ne Visitenkarte von ihm mit drin und darauf ein Text 'habe ich im Bus gefunden'", schreibt der Ersteller des Beitrags. Auf der App Jodel werden die "Jodler" des Originalbeitrags als "OJ" betitelt.
Daraufhin wollte eben jener OJ seinen Dank zum Ausdruck bringen und hat dem ehrlichen Finder per WhatsApp geschrieben: "Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen gerne mal ein Abendessen auf Lieferando zu Ihnen nach Hause bestellen."
Eine Essenseinladung frei Haus? Das klingt noch mal nach einer schönen Wertschätzung.
Dann wartet man natürlich, was der unbekannte Wohltäter wohl antworten würde. Und im Grunde erwartet man eine Reaktion zwischen "Nein, Danke. Das war doch selbstverständlich" bis "Ja, sehr gerne, ich melde mich dann".
Doch mit dieser Antwort hat der "OJ" wohl nicht gerechnet. Denn der - und das ist er ja immer noch - ehrliche Finder entpuppte sich im Nachhinein als dreister Hobby-Rechtsverdreher. Und das Internet hat was zum Lachen.
Denn der Unbekannte hatte in der Zwischenzeit laut Antworttext mit seinen Kollegen gesprochen und die hatten ihm wohl den "Finderlohn"-Floh ins Ohr gesetzt.
Netter Versuch: Teilen Sie mir bitte Ihren Kontostand von gestern mit
Zugegeben, das würde ihm grundsätzlich natürlich zustehen. Wie der Original-Jodler in den Kommentaren auf Nachfrage aber aufklärte, hatte er kein nennenswertes Bargeld im Geldbeutel.
Doch für den Finder ist das noch lange kein Grund, auf Cash zu verzichten: "Da in Ihrem Geldbeutel auch eine Bank- und eine Kreditkarte waren, betrifft das natürlich auch Ihren Kontostand", versucht er, dem "OJ" einzureden.
"Bitte teilen Sie mir mit, wie viel Geld Sie gestern auf Ihrem Konto hatten, damit ich hieraus die Höhe des Finderlohns berechnen kann." Auf die völlig berechtigte Gegenfrage: "Das ist ein Scherz, oder?", beruft sich unser Laien-Jurist auf den Paragrafen 971 BGB - und droht mit Klage.
Im Paragraf 971 BGB ist zwar geregelt, dass der Finderlohn bis zu 500 Euro mit fünf Prozent vergütet werden soll - auch wenn der Finder hier von zehn Prozent sprach - und es bei einem höherem Wert immerhin noch drei Prozent sind. Doch er hat eben kein Geld gefunden - und darauf legt er es offenbar aber an.
Der "OJ" reagierte auf jeden Fall sehr schlagfertig. Da sein Konto mit 340 Euro im Minus gewesen sei, verlangt er nun 34 Euro von dem ehrlichen Finder. Ordnung muss sein - und die Jodler haben allen Grund zum Lachen. Ob der Finder immer noch auf das Gesetzbuch besteht, ist damit fraglich. Und wenn ja, hätte er vielleicht auch einen Blick auf den Paragrafen 978 BGB werfen sollen.
Sollte es nämlich ein öffentlich eingesetzter Bus gewesen sein - wovon auszugehen ist - hätte er seinen Fund laut Gesetzbuch "unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt" abgeben müssen.
Hätte er sich da mal besser eine anständige Pizza liefern lassen ...
Titelfoto: Screenshot/jodel.com