Droht diesem Ski-Paradies das Aus?

Alexander Richter fühlt sich durch unannehmbare Vertragsinhalte erpresst. Von dem Grundstücks-Verkauf 2015 hat er erst nach dem Vollzug erfahren.
Alexander Richter fühlt sich durch unannehmbare Vertragsinhalte erpresst. Von dem Grundstücks-Verkauf 2015 hat er erst nach dem Vollzug erfahren.  © Uwe Meinhold

Holzhau – Schafft sich das Skigebiet Holzhau selber ab? Zwar wurde die weiße Pracht auf den Pisten noch mit Kunstschnee verfeinert und die Lifte laufen seit Freitag. Doch der alpine Spaß droht bereits in vier Wochen vorüber zu sein: Ein Grundstücksstreit könnte das Vergnügen untersagen.

Als die Gemeinde Holzhau nach der Wende die Lifte mit Fördermitteln bauen ließ, sicherte man sich von den Grundeigentümern der Hänge per Handschlag die Nutzungsrechte zu.

Auch nach der Eingemeindung nach Rechenberg-Bienenmühle wurden keine Verträge formuliert oder im Grundbuch eingetragen.

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Erzgebirge Sanierungsarbeiten bis Herbst: Weg über Stausee gesperrt

Dafür aber vergab Holzhau einen bis 2038 laufenden Pachtvertrag für die gemeindeeigenen Lifte. Pächter Alexander Richter trägt das geschäftliche Risiko, hat inzwischen viel ins touristische Herz des Ortes investiert.

Das lief bestens, bis 2015 ein wichtiges Grundstück den Eigentümer wechselte und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht wahrnahm.

Alexander Richter: „Der neue Eigentümer setzte mir einen unannehmbaren Vertrag vor. Es sind viele Sachen – aber unter anderem ist Skiunterricht nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.“

Grundstücksbesitzer Volker Geyer hat naturgemäß eine andere Sicht: „Durch Herrn Richter entstanden auf dem Grundstück mehrere Schwarzbauten und die Bauaufsicht verlangt von mir Klarheit. Es kann auch etwas passieren, deshalb müssen Versicherungsfragen in einem Gestattungsvertrag geregelt werden.“

Für die Wintersportler könnte die Saison in Holzhau erheblich kürzer werden. Anfang Januar entscheidet das Landgericht, ob der Skibetrieb über ein unverzichtbares Grundstück untersagt wird.
Für die Wintersportler könnte die Saison in Holzhau erheblich kürzer werden. Anfang Januar entscheidet das Landgericht, ob der Skibetrieb über ein unverzichtbares Grundstück untersagt wird.  © Uwe Meinhold

Trotz mehrerer Versuche, auch mithilfe des Bürgermeisters, kamen keine Verhandlungen zustande.

Dann übernahmen die Anwälte und beantragten jetzt eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Chemnitz.

Dessen Pressesprecherin Marika Lang: „Der Antragsteller will erreichen, dass der Skibetrieb einstweilen eingestellt wird.“ Für den 8. Januar wurde dazu eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Volker Geyer versichert, dass er das Skiparadies nicht gefährden will. „Es geht darum, Herrn Richter an den Verhandlungstisch zu bringen und dass er Recht und Gesetz respektiert.“

Vielleicht nutzen die beiden Erzgebirger die Feiertage zu einem friedlichen Gespräch.

Allerdings reden beide nicht sonderlich freundlich übereinander, eine Einigung wäre ein kleines Weihnachtswunder.

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