Gefesselte Affen und blutende Hunde: Jetzt wollen Politiker Auskunft übers Todeslabor

Hannover/Hamburg – Die Bilder aus einem Versuchslabor nahe Hamburg haben viele Menschen erschüttert. Die mutmaßlichen Missstände in der Tierversuchsanstalt LPT sind am Mittwoch ab 13.30 Uhr erneut Thema im Agrarausschuss des niedersächsischen Landtages.

Ein Hund kauert in seinem blutverschmierten Zwinger im LPT.
Ein Hund kauert in seinem blutverschmierten Zwinger im LPT.  © Soko Tierschutz e.V.

Heimlich aufgenommene Videos aus dem privaten Labor in Mienenbüttel (Landkreis Harburg) zeigen blutende Hunde und gefesselte Affen (TAG24 berichtete).

Die Organisation Soko Tierschutz hatte einen Aktivisten als Mitarbeiter eingeschleust. Die Staatsanwaltschaft Stade ermittelt. Die niedersächsische Grünen-Fraktion fordert die Schließung der umstrittenen Versuchsanstalt - über diesen Antrag wollen die Abgeordneten am Mittwoch beraten.

Darüber hinaus soll ein Experte des Niedersächsisches Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) grundsätzlich Auskunft über die Genehmigungsverfahren geben.

Zahlreiche Hunde müssen in Thüringen für Tierversuche herhalten
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Im vergangenen Jahr erlaubte die Behörde 314 Tierversuche, davon etwa ein Drittel bei Privatlaboren und privaten Auftraggebern.

Ablehnungsquote von 0,3 Prozent

Mit schmerzverzerrtem Gesicht wird ein Affe für einen Versuch fixiert.
Mit schmerzverzerrtem Gesicht wird ein Affe für einen Versuch fixiert.  © Soko Tierschutz e.V.

Niedersachsen müsse Genehmigungen erteilen, wenn die Anträge dem Bundesgesetz entsprechen, erklärte das Laves. Das Land habe keine eigene Handhabe.

Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur erlaubt werden, wenn sie "unerlässlich" und "die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar" sind.

Die Organisation Ärzte gegen Tierversuche kritisiert, dass die Behörden bereits Genehmigungen erteilen, wenn ein Antrag formal korrekt ausgefüllt wird.

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Eine Abwägung zwischen Tierleid und wissenschaftlichem Nutzen werde gar nicht vorgenommen, bemängelt sie.

Die Ablehnungsquote liege zwischen 0,3 Prozent in Niedersachsen und 1,4 Prozent in Baden-Württemberg. Zudem seien die Verfahren nicht transparent.

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