Frau zerstückelt Partner mit Motorsäge: Das Urteil ist gefallen

Hanau - In dem spektakulären Fall um einen getöteten und mit einer Motorsäge zerstückelten Mann hat das Hanauer Landgericht die angeklagte Partnerin des Opfers wegen Mordes verurteilt.

Im Juni wurden die Leichenteile in Steinau an der Straße gefunden.
Im Juni wurden die Leichenteile in Steinau an der Straße gefunden.  © DPA

Die Frau muss lebenslang ins Gefängnis, wie das Gericht am Donnerstag urteilte. Eine von der Angeklagten angeführte Notwehr hielt das Gericht für nicht plausibel.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 35-Jährige ihren arglosen Partner während seines Mittagsschlafes mit mehr als 30 Stichen mit einem Küchenmesser erstochen und seine Leiche dann mit zwei Kettensägen zerstückelt hat. "Man hat sich seines Partners planmäßig entledigt", resümierte der Richter. Das Mordkennzeichen der Heimtücke sei erfüllt.

Das Motiv der Tat im Juni 2018 in Steinau im Main-Kinzig-Kreis blieb Prozessbeobachtern und dem Gericht weitgehend ein Rätsel. Die Tatsache, dass die Frau auf ihrer Flucht nach dem Mord mehrfach mehrere Hundert Euro vom Konto ihres Partners abhob, reichte dem Staatsanwalt nicht als Begründung.

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"Was wir nicht so ganz verstehen ist, was in ihrem Kopf vorgegangen ist. Leider können wir in den Kopf nicht reinschauen", sagte der Richter. Die Frau mit blondem Zopf verfolgte relativ regungslos und vom Zuschauerraum abgewandt die mehr als einstündige Urteilsbegründung.

Dissoziale Persönlichkeitsstörung

Mit einem Aktenordner verdeckte die Angeklagte vor Gericht ihr Gesicht.
Mit einem Aktenordner verdeckte die Angeklagte vor Gericht ihr Gesicht.

Das Gericht zeichnete ein chaotisches Bild ihrer Person: Sieben Kinder von drei verschiedenen Männern wurden ihr alle abgenommen, straffällig wurde sie wegen Betrugs und Urkundenfälschung, eine Arbeit hat sie nie lange ausgeübt.

Ihr später ermordeter Partner half ihr, aus dem Gefängnis auf Bewährung heraus zu kommen, indem er sie bei sich einziehen ließ.

Gutachter hatten ihr unter anderem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert, einhergehend mit einer Erziehungsunfähigkeit und einer Haushaltsführungsunfähigkeit. Zudem bescheinigten ihr Zeugen eine Impulsivität und Neigung zu Streitereien. Die Störungen beeinträchtigten laut Gericht aber nicht ihre Steuerungsfähigkeit und wirkten daher nicht strafmildernd. Ihr Opfer wurde dagegen als ruhig, gutmütig und asketisch beschrieben.

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Die Frau selbst hatte ihre Tat in der Verhandlung mit Notwehr begründet. Laut ihrer Darstellung hatte ihr Partner ein potenzsteigerndes Kraut konsumiert und sie dann im Wahn angegriffen. All ihre Aussagen zerpflückte der Richter aber als Schutzbehauptungen.

Die Frau handelte kaltblütig

Am Tag der Urteilsverkündigung: Links sitzt Verteidiger Hans-Wolfgang Schnupfhagn, rechts die Angeklagte.
Am Tag der Urteilsverkündigung: Links sitzt Verteidiger Hans-Wolfgang Schnupfhagn, rechts die Angeklagte.  © dpa/Boris Roessler

"Man hat den Eindruck, Sie haben teilweise selbst den Überblick darüber verloren, wo Sie die Wahrheit sagen und wo nicht", sagte er zu der Angeklagten.

Immer wieder hat die Frau bereits Monate vor der Tat im Internet nach Tötungsmöglichkeiten wie Giftpflanzen, Schneckenkorn oder Medikamenten gesucht. Auch Gefriertruhen wollte sie sich nach Hause liefern lassen. Selbst die Frage "Was bedeutet lebenslang?" gab sie in ihr Smartphone ein.

Am Tattag selbst kochte sie ihrem Partner noch Mais und Reis zu Mittag und überfiel ihn dann während seines Mittagsschlafes. Auch danach handelte sie nach Auffassung des Gerichtes kaltblütig, meldete ihren Partner beispielsweise krank.

Die Angeklagte informierte die Polizei mehrere Tage nach der Tat per Brief über das Geschehene und wurde in Dortmund festgenommen. Ihr Verteidiger hat nach dem Urteil Revision angekündigt.

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