Schwestern jahrelang von Mutter, deren Lebensgefährte und Opa vergewaltigt

Opole - Jahrelang vergewaltigten sie ihre eigenen Kinder und ließen sie beinahe verhungern: Am Freitag verurteilte das Landgericht in Opole eine Frau, deren Lebensgefährten sowie den Großvater wegen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung von Minderjährigen.

Die Mädchen wurden sechs Jahre lang von Mitgliedern ihrer Familie sexuell missbraucht. (Symbolbild)
Die Mädchen wurden sechs Jahre lang von Mitgliedern ihrer Familie sexuell missbraucht. (Symbolbild)  © 123rf.com/Katarzyna Białasiewicz

Der Fall sorgte in Polen für großes Aufsehen (TAG24 berichtete). Die 36-jährige Katarzyna K., ihr Lebensgefährte Janusz C. (47) und der Vater der beschuldigten Frau, der 62-jährige Artur M., missbrauchten und vergewaltigten jahrelang die drei leiblichen Töchter (5 bis 11 Jahre) von K.

Demnach sollen sich alle Tatverdächtigen zwischen 2012 und 2018 immer wieder an den Schwestern vergangen haben. Dazu hätten sie die Mädchen teilweise auch unter Alkoholeinfluss gesetzt.

Hinzu kommt, dass sie ihnen kaum etwas zu essen gaben und sie fast verhungern ließen. Geistig seien die Kinder unterentwickelt.

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Der Fall kam ans Licht, als die Schwestern in eine Pflegefamilie kamen. Den Zieheltern fielen die typischen Symptome auf, die Opfer sexuellen Missbrauchs zeigen. Sie informierten die Polizei.

Laut "Polsat News" verurteilte das Gericht am Freitag alle drei wegen Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu langen Haftstrafen:

Katarzyna K. und ihr Vater müssen jeweils für 18 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, ihr Partner, Janusz C., für 17 Jahre und sechs Monate.

Berufung nicht ausgeschlossen

Zudem müssen sie an jedes ihrer Opfer 100.000 Zloty (rund 23.600 Euro) Entschädigung zahlen. Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist ihnen auch untersagt, zehn Jahre lang mit den Mädchen Kontakt aufzunehmen oder sich ihnen unter 50 Metern zu nähern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren gefordert hatte, schließt eine Berufung nicht aus.

Titelfoto: 123rf.com/Katarzyna Białasiewicz

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