Arbeitszeit-Revolution? Acht-Stunden-Tage könnten bald Geschichte sein

Berlin - Der klassische Acht-Stunden-Arbeitstag könnte bald der Vergangenheit angehören.

Der gewöhnliche Acht-Stunden-Arbeitstag könnte schon bald der Vergangenheit angehören. (Symbolbild)  © 123RF/liudmilachernetska

Wie die BILD berichtet, liegt dem Boulevardblatt ein exklusives Papier vor, das die Arbeitszeiten in Deutschland flexibler gestalten soll.

Demnach plant die Bundesregierung offenbar, im Rahmen der am Mittwoch im Bundeskabinett zu beschließenden Tourismusstrategie künftig "die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit" einzuführen.

Die geplante Regelung soll vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Eltern könnten dadurch längere Arbeitsblöcke einlegen, um anschließend freie Tage oder Stunden zur Verfügung zu haben. Auch Freizeitaktivitäten ließen sich so flexibler planen.

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Besonders im Tourismus und Gastgewerbe, wo unregelmäßige Arbeitszeiten üblich sind, würde die neue Flexibilität spürbare Entlastung bringen. Das Gesetz würde jedoch auch branchenübergreifend gelten.

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Beschluss über die Flexibilisierung der Arbeitszeit soll "noch in diesem Jahr" erfolgen

Christoph Ploß (CDU, 40), Koordinator der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus. (Archivbild)  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Bisher erlaubt das Arbeitszeitgesetz, dass die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nur auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden darf - vorausgesetzt, innerhalb von sechs Monaten wird ein Durchschnitt von acht Stunden pro Werktag eingehalten.

CDU-Politiker Christoph Ploß (40), Tourismus-Koordinator der Bundesregierung, sieht darin eine Chance für Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen: "Davon werden nicht nur mittelständische Unternehmen profitieren, sondern auch Millionen Arbeitnehmer in Deutschland", sagt er gegenüber der BILD und kündigt an, dass der Beschluss über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten "noch in diesem Jahr" erfolgen soll.

Geplant ist zudem, dass Überstundenzuschläge steuerfrei ausgezahlt werden und einmalige Prämien bei Teilzeiterweiterungen steuerliche Vorteile genießen.

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