Feuerwerk und Böllern an Silvester: Das müsst Ihr beachten
Von Christine Schultze
Deutschland - Die Vorgaben für Silvesterfeuerwerk setzen sich aus Regeln des bundesweit gültigen Sprengstoffgesetzes sowie der jeweiligen Städte und Gemeinden zusammen.
Grundsätzlich gilt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr.
Wer außerhalb dieser beiden Tage böllern will, müsste mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörden einholen.
Manche Kommunen erlassen zusätzlich für Silvester und Neujahr noch zeitliche und örtliche Beschränkungen - wie etwa die Stadt Frankfurt oder auch Hamburg.
Altersvorgaben für unterschiedliche Feuerwerk-Kategorien
Das klassische Silvesterfeuerwerk mit Raketen, Böllern und Batterien gehört zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Es darf an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch erst ab diesem Alter abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 - auch als Kleinstfeuerwerk bezeichnet - dürfen auch von Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr benutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Bodenwirbel oder Wunderkerzen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen sprengstoffrechtliche Bestimmungen drohen hohe Bußgelder. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk kann zudem eine Straftat sein, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden kann.
Titelfoto: dpa | Moritz Frankenberg