Neuer Monat, neues Glück: Diese Änderungen erwarten uns im März

Berlin - Während sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst über mehr Geld freuen können, bekommen einige Rentner nun weniger aufs Konto. Die Neuerungen im März sind aber nicht nur finanzieller Natur.

Der Frühling kommt und bringt im März einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dabei geht es um Einwanderung, ein neues Register für Organspenden und Verkehr. Ein Überblick:

Mehr Geld für Beschäftige im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen ab 1. März mehr Geld. Der Sockelbetrag steigt zunächst um 200 Euro brutto für alle Entgeltgruppen. Danach werden die Tabellenentgelte um 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro mehr brutto angehoben werden.

Die wochenlangen Streiks und Verhandlungen tragen erste Früchte.
Die wochenlangen Streiks und Verhandlungen tragen erste Früchte.  © Tom Weller/dpa

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus.

Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.

Einige Rentner und Rentnerinnen müssen nun mit noch weniger Geld auskommen.
Einige Rentner und Rentnerinnen müssen nun mit noch weniger Geld auskommen.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Leichtere Arbeitskräfteeinwanderung in Deutschland

Für Unternehmen wird es ab dem 1. März einfacher, Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten etwa für Saisonspitzen befristet einzustellen. Auch für Ausländer mit Berufserfahrung wird es ab dann leichter sein, nach Deutschland zu kommen.

Ausländischen Arbeitskräften sollen schneller und effektiver in Unternehmen eingesetzt werden.
Ausländischen Arbeitskräften sollen schneller und effektiver in Unternehmen eingesetzt werden.  © Britta Pedersen/dpa

Blaue Versicherungskennzeichen für Roller, Mofas und Mopeds

Wer zulassungsfreie Roller, Mofas oder Mopeds fährt, braucht neue Kennzeichen: Am 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue blaue Kennzeichen gültig.

Wer danach noch mit dem alten schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.
Wer danach noch mit dem alten schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.  © GDV DL/dpa

Lobbyregister

Vom 1. März an gelten neue Vorschriften für Lobbyisten in der Bundespolitik. So muss angegeben werden, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich Interessenvertretungen beziehen.

Online-Register zu Organspenden

Das seit langem geplante Internet-Register zu Organspenden in Deutschland kommt schrittweise.

Im ersten Schritt soll es vom 18. März an möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf www.organspende-register.de zu hinterlegen.

In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen.

Die Einführung des Registers hatte sich mehrfach verzögert - es war 2020 beschlossen worden. In dem Register soll man Erklärungen zu seiner Organspendebereitschaft online speichern können. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.
Die Einführung des Registers hatte sich mehrfach verzögert - es war 2020 beschlossen worden. In dem Register soll man Erklärungen zu seiner Organspendebereitschaft online speichern können. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.  © Soeren Stache/dpa

Kulturpass für Jugendliche

Der Kulturpass für Jugendliche geht in eine neue Runde. Jugendliche, die in diesem Jahr 18 werden, können sich ab März per App identifizieren und ihr Kulturpass-Budget freischalten. Zum Geburtstag gibt es dann 100 Euro, die sie für beispielsweise für Bücher, Kino, Konzerte, Oper, Platten, Museen und Festivals ausgeben können.

Der KulturPass unterstützt nicht nur junge Menschen, sondern auch Kultureinrichtungen.
Der KulturPass unterstützt nicht nur junge Menschen, sondern auch Kultureinrichtungen.  © Jan Woitas/dpa

Sommerzeit Umstellung am Sonntag, 31. März 2024

In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 31. März. Um 2 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt.

Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell.
Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell.  © Sina Schuldt/dpa

Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober, diesmal ist das der 27. Oktober.

Titelfoto: Montage: Sina Schuldt/dpa, Karl-Josef Hildenbrand/dpa, Tom Weller/dpa, Soeren Stache/dpa

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