Neue Schulordnung in Thüringen: Was sich künftig alles ändert

Von Stefan Hantzschmann

Erfurt - Die neue Thüringer Schulordnung hat den Bildungsausschuss passiert und kann somit in Kraft treten.

Ab dem kommenden Schuljahr wird in Thüringen eine neue Schulordnung in Kraft treten. (Archivfoto)  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Die Linke-Fraktion lehnte nach eigenen Angaben die Änderungen ab, was aber folgenlos bleibt, wie ein Sprecher des Bildungsministeriums erklärte.

"Die Wiedereinführung der Kopfnoten in der Grundschule und die Versetzungsentscheidung ab der Klassenstufe 6 ist kein Wechsel in der Bildungspolitik, sondern der Griff in die Mottenkiste", so die bildungspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ulrike Große-Röthig (46).

Dass Gemeinschaftsschulen entgegen der ursprünglichen Pläne Sonderreglungen erhalten, sei zu begrüßen. "Aber auch Schülerinnen und Schüler an anderen Schulformen haben eine in die Zukunft gerichtete Bildungspolitik verdient. Dabei helfen subjektive Beurteilungen und regelkonforme Einteilungen durch Kopfnoten nicht", kritisierte die Politikerin.

Bildungspolitik Zu viel Stundenausfall: Kultusminister hat einen neuen Plan gegen den Lehrermangel

Die neuen Regeln sehen an allen Schulen eine Versetzungsentscheidung ab Klasse sechs vor. Gemeinschaftsschulen können selbst entscheiden, ob sie das übernehmen oder nicht, brauchen aber einen Beschluss der Schulkonferenz.

Weiterhin werden ab der ersten Klasse Kopfnoten eingeführt - zunächst als verbale Rückmeldung, ab Klasse drei erhalten die Schülerinnen und Schüler dann eine Bewertung nach "sehr gut", "gut", "befriedigend" oder "nicht befriedigend" auf dem Zeugnis.

Anzeige

Auch hier können Gemeinschaftsschulen per Beschluss der Schulkonferenz ab Klasse drei bei einer verbalen Leistungseinschätzung bleiben.

Mehr zum Thema Bildungspolitik: