2,8 Millionen Euro für neue Windräder: Sachsens Haushalt erfreut Regionalentwicklung

Dresden - In einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung wird die durch den Landtag beschlossene Rechts- und Planungssicherheit für den Ausbau neuer Windkraftanlagen begrüßt.

Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt (61, CDU) begrüßt die bereitgestellten Mittel für die vier Regionalen Planungsverbände. Der verabschiedete Haushalt sieht hierfür 2,8 Millionen Euro vor.
Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt (61, CDU) begrüßt die bereitgestellten Mittel für die vier Regionalen Planungsverbände. Der verabschiedete Haushalt sieht hierfür 2,8 Millionen Euro vor.  © Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Mit dem beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz zum neuen 49 Milliarden Euro schweren Doppelhaushalt habe der Sächsische Landtag die Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Erschließung neuer Windkraftflächen ermöglicht, betont Thomas Schmidt (61, CDU), der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung.

Die Vorgabe des Bundes im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) lautet dabei, dass im Freistaat Sachsen zwei Prozent der Landesflächen für den Bau von Windkraftanlagen gesichert werden müsse.

Die vier Regionalen Planungsverbände Sachsens, bestehend aus den Verbänden Leipzig-Westsachsen, der Region Chemnitz, dem Verband Oberes Elbtal/Osterzgebirge sowie dem Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, können dabei jeweils mit 350.000 Euro pro Jahr bis 2027 rechnen, so Schmidt.

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Der neue Doppelhaushalt für 2023 und 2024 stelle dafür 2,8 Millionen Euro bereit, so der CDU-Politiker.

Ausbau der Windkraft nur mit Zustimmung der Bevölkerung

Mit dem neuen Doppelhaushalt hat der Sächsische Landtag auch die Planungssicherheit für den Ausbau der Windkraft geschaffen.
Mit dem neuen Doppelhaushalt hat der Sächsische Landtag auch die Planungssicherheit für den Ausbau der Windkraft geschaffen.  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Regionalentwicklungsminister Schmidt spricht dabei von einer "großen Herausforderung" für die vier Regionalen Planungsverbände: "Sie müssen finanziell und personell in die Lage versetzt werden, die neue Planungsaufgabe bewältigen zu können", so der 61-Jährige. Schmidt freue sich darüber, dass der neue Haushalt die Grundvoraussetzungen hierfür bereitstelle.

Ebenfalls wurde eine "Flexibilisierungsregel" im Haushaltsbegleitgesetz verankert, die es erlaube, Windkraftanlagen auch außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen errichten zu können. Für Schmidt sei es dabei besonders wichtig, dass "diese Ausnahme nur genutzt werden kann, wenn die jeweilige Gemeinde oder Stadt damit einverstanden ist".

Der Ausbau der Windkraft könne schließlich nur mit der "Akzeptanz der Bevölkerung" erfolgreich gestaltet werden.

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Durch die neuen festgelegten Regelungen gewinnen die Planungsverbände vorerst wertvolle Zeit zur fristgerechten Umsetzung des Vorhabens, so Schmidt.

Titelfoto: Montage: Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa, Hauke-Christian Dittrich/dpa

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