Lauterbach kündigt Erleichterungen für Eltern kranker Kinder an

Berlin - Das dürfte viele Eltern freuen: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (60) hat Erleichterungen beim Kinderkrankengeld angekündigt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (60) plant mehrere Erleichterungen für Eltern.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (60) plant mehrere Erleichterungen für Eltern.  © Serhat Kocak/dpa

"Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen", sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag. Das sei unsinnige Bürokratie.

"Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig." Die Änderung solle "am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison" gelten.

Der Schritt gehe zwar in die richtige Richtung, sagte Thomas Fischbach (64), Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, der Funke Mediengruppe.

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Grundsätzlich wollten die Ärztinnen und Ärzte von solchen Attestierungspflichten aber befreit werden, da die jeweilige Begründung der Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage für die Ärzte "oftmals schlichtweg nicht überprüfbar" sei.

Für erkrankte Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Tage für Kinderkrankengeld sollen erhöht werden

Eltern kennen das Lied: Kinder sind oft krank. (Symbolbild)
Eltern kennen das Lied: Kinder sind oft krank. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Am Donnerstag hatte bereits ein Gesetz den Bundestag passiert, mit dem die Zahl der Tage erhöht wird, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können.

Nach Ablauf von Sonderregelungen in der Corona-Pandemie wären es ab 2024 eigentlich wieder zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil. 2022 und 2023 waren es 30 Arbeitstage.

Das Gesetz erhöht die Zahl nun für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Bundesrat muss dem aber noch zustimmen.

Titelfoto: Serhat Kocak/dpa

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