Lauterbach will Preisregeln bei Kindermedikamenten ändern

Berlin - Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) deutliche Änderungen bei den Preisregeln für Kinderarzneimittel.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, will dem Preiskampf abschwören.
Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, will dem Preiskampf abschwören.  © Michael Kappeler/dpa

Damit solle kurzfristig gegengesteuert werden, um einen sehr viel größeren Markt als heute zu erschließen, wie es aus Ministeriumskreisen am Montagabend hieß.

So solle künftig für bestimmte Präparate das bis zu 1,5-Fache des "Festbetrags" von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden - also des maximalen Betrags, den die Kassen für ein Arzneimittel bezahlen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Ministeriums, eine solche bessere Vergütung solle nicht nur kurzfristig gelten, sondern Kindermedikamente auch dauerhaft wirtschaftlich attraktiver machen. Das solle dafür sorgen, dass keine Engpässe entstehen.

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Für bestimmte Krebsmedikamente und Antibiotika für Erwachsene seien ähnliche Maßnahmen geplant. Um früh zu erkennen, bei welchen Mitteln sich Engpässe abzeichnen könnten, solle zudem die Versorgungslage intensiver überwacht werden.

Lauterbach hatte für diese Woche Eckpunkte angekündigt, um Problemen bei Arzneimittellieferungen gegenzusteuern. Engpässe gab es zuletzt bei Kindermedikamenten wie Fieber- und Hustensäften. Auch Mittel für Erwachsene sind betroffen, etwa Krebsmedikamente und Antibiotika.

Medikamentenbeschaffung soll künftig anders geregelt werden

Künftig sollen die Arzneimittelhersteller wieder mehr verdienen. (Symbolbild)
Künftig sollen die Arzneimittelhersteller wieder mehr verdienen. (Symbolbild)  © Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa

Generell solle bei der Medikamentenbeschaffung nicht mehr nur der billigste Anbieter zum Zug kommen, berichtete die Süddeutsche Zeitung weiter.

Laut dem Eckpunktepapier solle es bei wichtigen Mitteln zwei Verträge geben: Neben dem günstigsten Anbieter aus dem nicht-europäischen Ausland solle immer auch der günstigste Hersteller aus der EU berücksichtigt werden.

Der Auftrag werde dann geteilt.

Titelfoto: Bildmontage: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa, Michael Kappeler/dpa

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