Innenminister will Internet-Daten länger speichern - Grüne sind dafür

Dresden/Berlin - Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) feiert einen Durchbruch. Am Freitag sprach sich der Bundesrat für eine neue, rechtssichere Form der Vorratsdatenspeicherung aus.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) setzt sich für Veränderungen bei der Vorratsdatenspeicherung ein: "Wir müssen dringend die Fähigkeitslücken deutscher Sicherheitsbehörden schließen."
Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) setzt sich für Veränderungen bei der Vorratsdatenspeicherung ein: "Wir müssen dringend die Fähigkeitslücken deutscher Sicherheitsbehörden schließen."  © Sebastian Kahnert/dpa

Stimmt der Bundestag noch zu, bekämen Ermittler bald mehr Instrumente im Kampf gegen schwere Kriminalität wie Kindesmissbrauch oder Terrorismus in die Hand. Datenschützer sehen eine solche Speicherung meist kritisch.

Konkret geht es um eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Die Initiative dazu startete Hessen. Schuster trat in Berlin selbst ans Mikro, um dafür zu werben: "Unseren Sicherheitsbehörden muss es ermöglicht werden, in der digitalen Welt die gleichen Fähigkeiten zu haben wie sie sie in der analogen Welt bereits unstreitig haben."

Schuster weiter: "Denn bei Straftaten im Internet laufen die Ermittlungen ohne Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber meist ins Leere. Wir brauchen deshalb die verbindliche Speicherung von IP-Adressen durch die Internetzugangsanbieter und eine mindestens einmonatige Speicherungsfrist."

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Gegenwärtig erlauben die bestehenden Regelungen zwar den Internetzugangsdiensten, IP-Adressen zur Entgeltabrechnung, Störungsbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung zu speichern. Größtenteils passiert das aber nur unvollständig und oft kürzer als sieben Tage. Das beeinträchtigt eine schnelle und wirksame Strafverfolgung nach Schusters Auffassung erheblich.

Blick in den Serverraum eines Internetdienstleisters. Bei der Aufklärung von Verbrechen im Internet sind die sogenannten IP-Adressen oft die ersten und einzigen Anhaltspunkte der Ermittler. (Symbolbild)
Blick in den Serverraum eines Internetdienstleisters. Bei der Aufklärung von Verbrechen im Internet sind die sogenannten IP-Adressen oft die ersten und einzigen Anhaltspunkte der Ermittler. (Symbolbild)  © 123RF

Erstaunlich in Rahmen der Debatte in Sachsen: Der grüne Koalitionspartner trägt das mit. Dabei war die Vorratsdatenspeicherung mal wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ein rotes Tuch für die Partei.

Titelfoto: Montage: 123RF, Sebastian Kahnert/dpa

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