Koalition plant Regelung für Drohnenabwehr in Sachsen-Anhalt

Von Christopher Kissmann

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt will die schwarz-rot-gelbe Koalition eine gesetzliche Regelung zur Abwehr von Drohnen durch die Polizei schaffen.

Drohnensichtungen sorgen jüngst für die Lahmlegung von deutschen Flughäfen. (Symbolfoto)
Drohnensichtungen sorgen jüngst für die Lahmlegung von deutschen Flughäfen. (Symbolfoto)  © Jan Woitas/dpa

Es gehe etwa darum, Drohnen zu stören oder diese abzufangen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben.

"Da haben wir bisher ja keine gesetzliche Ermächtigung gehabt", betonte er. "Andere Länder sind da weiter."

In Deutschland war es zuletzt zu einer Zunahme von Drohnenüberflügen über sensible Bereiche gekommen, insbesondere über Flughäfen, militärische Einrichtungen und kritische Infrastruktur.

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Politiker und Sicherheitsexperten fordern eine bundesweite Strategie zur Drohnenabwehr und eine bessere technische Ausstattung der Polizei.

Die Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt soll nächste Woche im Landtag eingebracht werden. Man werde in den nächsten Jahren Geld in die Hand nehmen müssen, um die Polizei technisch für die Drohnenabwehr auszustatten, sagte Erben.

Diese Notwendigkeit habe sich in Deutschland zuletzt an vielen Stellen gezeigt.

Polizei soll Taser einsetzen können

Die Debatte, ob Polizisten mit Tasern ausgestattet werden sollen, läuft schon lange. (Symbolfoto)
Die Debatte, ob Polizisten mit Tasern ausgestattet werden sollen, läuft schon lange. (Symbolfoto)  © Andreas Arnold/dpa

Geplant ist nach Angaben von Erben außerdem, eine gesetzliche Grundlage für den polizeilichen Einsatz von Tasern zu schaffen.

Diese sollen etwa Vorteile in Menschenmengen bieten, in denen der Gebrauch einer Schusswaffe gegen mögliche Täter nicht möglich ist.

Taser geben Elektroschocks aus etwas Distanz ab, die zu schmerzhaften Muskelkontraktionen führen.

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Dadurch wird ein Mensch in der Regel handlungsunfähig.

Die Waffen sind allerdings umstritten, da Taser beim Einsatz gegen Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder unter Drogeneinfluss zu gesundheitlichen Folgen führen können.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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