Justizministerin: Ermittler im Kampf gegen Verbrecher "stärken, nicht schwächen"

Magdeburg - Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung fordert Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (45, CDU) für Ermittler die besten rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen schwere Kriminalität.

Justizministerin Franziska Weidinger (45, CDU) hat sich zum Entscheid des Europäischen Gerichtshof geäußert.
Justizministerin Franziska Weidinger (45, CDU) hat sich zum Entscheid des Europäischen Gerichtshof geäußert.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

"Wir müssen Justiz und Polizei im Kampf gegen Verbrecher stärken und nicht schwächen", erklärte die CDU-Politikerin am Montag vor einem Treffen der Innen- und Justizminister in München am Dienstag.

"Es wäre daher nicht vermittelbar, wenn Ermittler bei der Aufklärung von Verbrechen scheitern, weil sie IP-Daten zur Identifizierung von Tätern nicht nutzen dürfen - und das, obwohl die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs diese Möglichkeit ausdrücklich zulässt."

Es gehe etwa um Kindesmissbrauch und Darstellungen des Missbrauchs im Internet. Das Bundesjustizministerium sei nun am Zug.

Eltern im Norden drohen höhere Kita-Kosten
Sozialpolitik Eltern im Norden drohen höhere Kita-Kosten

Der Gerichtshof hatte der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt.

Er urteilte am vergangenen Dienstag, dass die derzeit ausgesetzte Regelung in Deutschland mit dem EU-Recht unvereinbar ist.

Innenministerin Zieschang stimmt ebenfalls für Datenspeicherung

Das Gericht erklärte aber, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich wäre.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (52, CDU) hatte sich bereits in der vergangenen Woche für die zeitweise Speicherung der IP-Adressen ausgesprochen. Sie seien für Ermittler im Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet häufig die wichtigste Spur zu den Tätern.

"Für den Anfang wäre ein entscheidender Schritt, dass die Bundesnetzagentur die Speicherung von IP-Adressen bei den Providern wieder ermöglicht - und zwar für mindestens zehn Wochen", hatte Zieschang erklärt.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr zum Thema Sozialpolitik: