Von Dorothea Hülsmeier
Berlin/Düsseldorf - Der juristische Streit um die Atommülltransporte durch Nordrhein-Westfalen von Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland geht in die nächste Instanz.
Die Umweltschutzorganisation BUND NRW habe Beschwerde gegen die Castor-Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der dpa mit.
Das Verfahren liege damit nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag des BUND zurückgewiesen.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material wie genehmigt sofort vollzogen werden darf.
Angesichts der schon seit 2013 abgelaufenen Genehmigung der Lagerung der Castor-Behälter im rheinischen Jülich bestehe ein hohes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Verbringung in das genehmigte Zwischenlager Ahaus, hatte das Gericht mitgeteilt.
Das Verfahren liegt bei Berliner Gerichten, weil die zuständige Behörde für die Genehmigung der Atommülltransporte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist.
Kleine Konvois auf der Straße wahrscheinlich
Auf der gut 170 Kilometer langen Strecke sollen rund 300.000 Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich transportiert werden.
Das Bundesamt hatte die umstrittenen Castor-Transporte durch NRW am 25. August 2026 genehmigt. Es wurden 152 Einzeltransporte beantragt, die aber gebündelt werden könnten.
Der Transport des Atommülls auf der Straße wird sich demzufolge über einen längeren Zeitraum in jeweils kleinen Konvois erstrecken. In der Summe handelt es sich um einen der größten Atommülltransporte auf der Straße seit Jahrzehnten.
Die Beschwerde des BUND hat keine aufschiebende Wirkung. Wann die Transporte starten, ist aber noch unklar.
Dem Vernehmen nach sollen die Gerichtsentscheide abgewartet werden. Danach könnte es nach dpa-Informationen noch bis zu sieben Wochen dauern, bis die Castor-Transporte starten können.