Mehr als 800 Kommunen fordern freiwillig Tempo 30!

Brandenburg/ Berlin - Immer mehr Brandenburger Gemeinden und Städte fordern mehr Tempo-30-Zonen. Der Weg dahin hat bereits begonnen.

Die Kommunen wollen die Straßen sicherer machen und präventiv gegen die Unfallzahlen vorgehen - und zwar mit Tempo 30 in der Stadt. (Symbolbild)
Die Kommunen wollen die Straßen sicherer machen und präventiv gegen die Unfallzahlen vorgehen - und zwar mit Tempo 30 in der Stadt. (Symbolbild)  © Frank Rumpenhorst/dpa

Insgesamt wünschen sich 890 Deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise sowie ein Regionalverband, die Geschwindigkeit auf Stadtstraßen so bald wie möglich verlangsamen können. 26 dieser Kommunen kommen aus Brandenburg.

Viele von ihnen engagieren sich auch in der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten".

Der Hauptgrund für den Tempo-30-Wunsch: Wie die Verkehrsstudie des Umweltbundesamtes "Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen" belegt, sinken mit gedrosselter Geschwindigkeit die Unfallzahlen, die die Gemeinden jährlich verzeichnen.

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Bisher fehlte für eine allgemeine Anpassung der Geschwindigkeitsgrenze jedoch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. So darf Tempo 30 nur an besonders gefährlichen Stellen oder vor Schulen oder Altenheimen eingerichtet werden. Auch die Deutsche Verkehrswacht e. V., die sich für eine bessere Fahrradplanung in Berlin ausspricht, unterstützt die Initiative.

Den ersten Schritt zum Tempo-30-Limit hat das Kabinett der Bundesregierung bereits getan und einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Juni 2023 verabschiedet.

Gesetzesentwurf ist eine kleine Revolution

"Gemäß Koalitionsvertrag ist das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden", schrieb die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 21. Juni 2023.

Durch diese Reform des Straßenverkehrsgesetzes bekommen Länder und Kommunen mehr Handlungsspielraum, um auch bisherige Geschwindigkeitsgrenzen herabzusetzen.

Das Ministerium geht davon aus, dass das Gesetz 2023 final verabschiedet werden kann. Dafür muss es neben dem Bundestag auch den Bundesrat erfolgreich durchlaufen.

Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

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