Neues Heizungsgesetz beschlossen: Bundestag macht Habeck-Regel rückgängig

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Von Jacqueline Melcher, Andreas Hoenig

Berlin - Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen.

Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. (Symbolbild)
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. (Symbolbild)  © Bernd Weißbrod/dpa

Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.

Unions-Fraktionsvize Sepp Müller (37) sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: "Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit."

Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge (41) sagte: "Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen."

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Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.

CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen."

Darauf drängte im Wahlkampf vor allem die Union, die Front machte gegen die vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Neues Heizungsgesetz: 65-Prozent-Regel fällt weg

Unter Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (56, Grüne) wurde die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen eingeführt. (Archivbild)
Unter Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (56, Grüne) wurde die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen eingeführt. (Archivbild)  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: der Paragraf 71 mit "Anforderungen an eine Heizungsanlage", die viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden.

Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet.

Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

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Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.

Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen.

Klagen gegen neues Gesetz erwartet

Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzenbleiben.

Viele Verbände warnen vor einer "Kostenfalle" bei neuen Gasheizungen. Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.

Erwartet werden Klagen gegen das beschlossene Gesetz. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich "höchst zweifelhaft" bezeichnet.

Diese dürften vor allem auf eine drohende "Klimalücke" zielen - die Kritik: Die Neuregelungen führten dazu, dass Ziele bei der Verringerung klimaschädlicher CO2-Emissionen schwieriger zu erreichen seien. Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 im Kern feststellte: Einschneidende Schritte zur Senkung von CO2-Emissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.

Es ist aber offen, wie das Gericht zu Klagen gegen das neue Heizgesetz urteilt. 

Titelfoto: Bildmontage: Bernd Weißbrod/dpa, Bernd von Jutrczenka/dpa

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