"Arier"-Affäre bei der AfD: Abgeordneter gibt ersten Posten auf

Dresden - So einfach war es dann doch nicht: Die sächsische AfD wollte ihr Landtagsmitglied Roland Ulbrich (62) aus Partei und Fraktion werfen. Doch zumindest für die Fraktion kam der Entschluss erst mal zu spät. An anderer Stelle zog Ulbrich selbst eine erste Reißleine.

War mal Vizepräsident des AfD-Bundesschiedsgerichts: Roland Ulbrich (62) bezog sich bei einem Schiedsspruch auf das NS-Reichsbürgergesetz.
War mal Vizepräsident des AfD-Bundesschiedsgerichts: Roland Ulbrich (62) bezog sich bei einem Schiedsspruch auf das NS-Reichsbürgergesetz.  © picture alliance / dpa

Am Dienstag tagte die AfD-Fraktion des Sächsischen Landtags, doch Ulbrich rauszuwerfen, das funktionierte nicht. Fristen dafür wurden nicht eingehalten. Sollte er nicht freiwillig austreten, bleibt der Anwalt damit Mitglied der Fraktion.

Hintergrund des geplanten Rausschmisses ist eine Entscheidung Ulbrichs vom 11. Januar 2024: Als Richter des Bundesschiedsgerichts hatte er den Entzug der Mitgliedsrechte der Wuppertaler Schatzmeisterin Manuela P. durch das Landesschiedsgericht rückgängig gemacht und dabei das NS-Reichsbürger-Gesetz erwähnt.

Hintergrund: P. hatte zuvor ein Bild auf Instagram mit "#arisch" versehen.

Nach Festnahme seines Mitarbeiters: AfD-Krah tritt heute in Sachsen auf
AfD Nach Festnahme seines Mitarbeiters: AfD-Krah tritt heute in Sachsen auf

Nach TAG24-Informationen soll der nordrhein-westfälische Landesverband Druck beim Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla (48) gemacht haben, von dort ging es dann nach Sachsen.

Roland Ulbrich reicht Rücktritt von Parteiamt ein

AfD-Frau Manuela P. sorgte mit diesem Post für reichlich Irritationen.
AfD-Frau Manuela P. sorgte mit diesem Post für reichlich Irritationen.  © Screenshot/Instagram

An anderer Stelle ging Ulbrich bereits voran, reichte beim Bundesschiedsgericht seinen Rücktritt als Vize-Präsident des Bundesschiedsgerichts ein.

Er übernehme die Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses, aus dem sich der Eindruck ergeben könnte, er mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen, so die Begründung.

Nachfolger wird der Pirnaer Anwalt Martin Braukmann (63).

Titelfoto: picture alliance / dpa

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