Bei Gerichtsentscheid: Ostbeauftragte für AfD-Verbotsantrag
Von Sebastian Haak
Erfurt - In der Debatte um ein mögliches Verbot der AfD sieht die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (38, SPD), die Bundesländer in besonderer Verantwortung.
"Sollte das Gericht die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigen, dann erwarte ich von den Ländern, dass sie aktiv werden, damit es zu einem Verbotsantrag kommt", sagte die 38-Jährige der Deutschen Presse-Agentur.
Ihre Forderung richtet sie insbesondere an die Bundesländer, in denen die Sozialdemokraten mitregieren. Die Beschlusslage ihrer Partei sei in diesem Punkt eindeutig, erklärte Kaiser. "Es hilft, dass inzwischen auch in den westdeutschen Bundesländern die AfD zunehmend als Bedrohung erkannt wird."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Frühjahr bundesweit als gesichert extremistisch eingestuft. Die AfD klagt gegen diese Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Die Bewertungen einzelner AfD-Landesverbände durch einzelne Landes-Verfassungsschutzbehörden ist von diesem Rechtsstreit nicht berührt.
Kaiser: "Gerichte sollen entscheiden"
Die SPD hatte sich auf einem Bundesparteitag im Sommer für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. "Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten herauszukriegen", hatte der SPD-Bundesvorsitzende Lars Klingbeil (47) damals mitgeteilt. "Wir haben aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente vorsieht."
Kaiser sagte, bei dieser Forderung gelte es zu betonen, dass ihre Partei mit dem entsprechenden Parteitagsbeschluss kein AfD-Verbot fordere. "Es ist ein gängiges Missverständnis, dass die SPD die AfD verbieten will", erklärte sie.
"Was wir wirklich wollen, ist, dass Gerichte darüber entscheiden, darüber, ob die AfD verboten werden muss oder nicht." Für eine solche Entscheidung müsse aber erst einmal ein Antrag auf Prüfung beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.
Nur der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung können beantragen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst, ob eine bundesweit tätige Partei verboten werden soll oder nicht. Die Entscheidung darüber, ob es zu einem Verbot käme oder nicht, läge dann alleine bei diesem Gericht.
Titelfoto: Lilli Förter/dpa
