Bystron geht ins Europaparlament: Zwangspause für Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche

Berlin/München - Die Ermittler im Fall der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsvorwürfe gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron (51) müssen wegen seines Wechsels ins Europäische Parlament nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bald eine Zwangspause einlegen.

Mit seinem Wechsel ins EU-Parlament genießt der AfD-Abgeordnete Petr Bystron (51) den Vorteil der Immunität.
Mit seinem Wechsel ins EU-Parlament genießt der AfD-Abgeordnete Petr Bystron (51) den Vorteil der Immunität.  © Odd ANDERSEN/AFP

Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei seiner Partei angetreten war, demnach wieder Immunität.

Die Ermittlungstätigkeiten müssen demnach gestoppt werden, sobald die Bundeswahlleiterin das offizielle Ergebnis der Europawahl in Deutschland öffentlich bekanntgegeben hat.

Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament wie zuvor Ende Mai vom Bundestag aufgehoben werden sollte.

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Bis zu einer Entscheidung darüber kann es aber einige Zeit dauern. Zuerst hatten "Spiegel" und ZDF über die bevorstehende Unterbrechung berichtet.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München wollte sich am Mittwoch zum konkreten Verfahren auf Nachfrage nicht äußern.

Der Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle äußerte sich nur grundsätzlich zum Thema: "In Bayern ist kein Platz für politische Korruption, wir (...) werden unter Berücksichtigung der Immunität jeglichem Anfangsverdacht einer Abgeordnetenbestechung konsequent nachgehen."

Titelfoto: Odd ANDERSEN/AFP

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