Fälschung von Wahlunterlagen? AfD-Mann sagt nach Haftstrafe Unwahrheit

Von Michael Donhauser

Erlangen - Die falschen Angaben eines Erlanger AfD-Stadtratskandidaten, die zu einem Sitzverlust der Partei und der Annullierung von fast 10.000 Stimmen geführt hatten, haben nun auch ein juristisches Nachspiel.

10.000 AfD-Stimmen für die Tonne: Die Kreuze, die für nicht wählbare Personen gemacht werden, sind ungültig. Genau das ist bei dieser Wahl passiert. (Symbolfoto)  © Andreas Arnold/dpa

Gegen den 39-Jährigen werde wegen Fälschung von Wahlunterlagen ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf dpa-Anfrage mit.

Es liege eine Anzeige der Stadt Erlangen vor. Der Mann sei noch nicht vernommen worden. 

Der AfD-Kandidat war in der Vergangenheit zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden - dies macht ihn laut Gesetz unwählbar.

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Bei der Aufstellung der Liste habe er in den Unterlagen jedoch angegeben, wählbar zu sein.

Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben darüber, wegen welchen Deliktes der Mann verurteilt wurde und ob er tatsächlich im Gefängnis war oder zur Bewährung verurteilt worden war. 

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Nicht alle Personen waren wirklich wählbar

Die Justizbehörden hatten die Stadtverwaltung erst wenige Tage vor dem Wahltag am 8. März informiert. Die Wahlzettel hätten in der verbleibenden Zeit nicht mehr geändert werden können. 

In Paragraf 45 des Strafgesetzbuches ist gesetzlich geregelt, dass Bürger, die zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt wurden, nicht für öffentliche Wahlämter kandidieren können. "Stimmen, die für eine nicht wählbare Person abgegeben worden sind, sind ungültig", heißt es in einer Mitteilung der Stadt Erlangen. 

Die AfD erhält somit im Stadtrat in Erlangen einen Sitz weniger. Sie kommt mit 6,7 Prozent der Stimmen auf drei Sitze. Profiteur sind die Grünen - sie erhalten mit 23,2 Prozent der Stimmen zwölf Sitze.

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