"Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat": Berliner AfD verklagt Justizsenatorin nach Interview
Berlin - Wenige Wochen vor der Berlin-Wahl eskaliert ein Streit zwischen AfD und CDU: Die Berliner AfD hat Justizsenatorin Felor Badenberg (51, CDU) beim Verfassungsgerichtshof verklagt.
Hintergrund ist ein Interview, das Badenberg Mitte August der "Berliner Morgenpost" gegeben hatte. Darin bezeichnete sie die AfD unter anderem als "Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat".
Für die AfD geht die Senatorin damit zu weit. Die Partei wirft Badenberg vor, ihre Stellung als Mitglied des Berliner Senats im laufenden Wahlkampf genutzt zu haben, um einen politischen Konkurrenten anzugreifen.
Der AfD-Landesverband will deshalb feststellen lassen, dass die 51-Jährige mit ihren Aussagen das Recht der Partei auf eine faire Teilnahme an der Abgeordnetenhauswahl verletzt habe.
Besonders brisant: Badenberg tritt selbst für die CDU zur Wahl an. Sie kandidiert in Wilmersdorf. AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker (54) sieht darin einen Interessenkonflikt.
"Die Äußerungen der Justizsenatorin sollen die Wähler in die Irre führen", erklärte Brinker gegenüber der Zeitung. Badenberg habe sich in dem Interview in ihrer Funktion als Senatorin geäußert und müsse deshalb politisch neutral bleiben. Brinker fordert, die Äußerungen der CDU-Politikerin zu untersagen.
Ob die Richter dieser Argumentation folgen, ist offen. Die Frage, wie deutlich Regierungsmitglieder sich während eines Wahlkampfs zu konkurrierenden Parteien äußern dürfen, beschäftigt Gerichte immer wieder.
Felor Badenberg auch wegen Plagiatsvorwürfen unter Druck
Für Felor Badenberg kommt die Klage zu einem ohnehin schwierigen Zeitpunkt. Erst vor wenigen Tagen waren Vorwürfe gegen ihre 2005 an der Universität zu Köln veröffentlichte Doktorarbeit bekannt geworden.
Ihr wird unterstellt, dass sie Passagen aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten übernommen habe, ohne diese ausreichend als fremde Inhalte zu kennzeichnen. Eine abschließende, wissenschaftliche Bewertung der Vorwürfe steht allerdings noch aus.
Die Justizsenatorin weist die Vorwürfe zurück. Gegenüber der "Berliner Zeitung" erklärte sie, sie habe ihre Dissertation "nach bestem Wissen und Gewissen" angefertigt. Zugleich habe sie die Universität zu Köln um eine unabhängige und umfassende Prüfung gebeten.
Wie der Plagiatsfall ausgeht und ob die CDU-Politikerin wegen ihrer Äußerungen zur AfD tatsächlich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat, müssen nun die zuständigen Stellen klären.
Titelfoto: Soeren Stache/dpa

