Gericht entscheidet: Ordnungsruf gegen AfD-Politiker war rechtmäßig!

Dessau-Roßlau - Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat festgestellt, dass der AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider (45) im Parlament zurecht einen Ordnungsruf erhalten hat.

AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider (45) hatte sich gegenüber einer Eindämmungsaktion gegen die Pandemie unsachlich geäußert.
AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider (45) hatte sich gegenüber einer Eindämmungsaktion gegen die Pandemie unsachlich geäußert.  © Hendrik Schmidt/dpa

Dessen umstrittene Formulierung könne als Verstoß gegen Ordnung, Würde und Ansehen des Landtags gewertet werden, teilte das Gericht am Montag in Magdeburg mit.

Hintergrund des sogenannten Organstreitverfahrens war eine Äußerung Tillschneiders in der Landtagssitzung im Februar 2022.

Damals wurde im Parlament über eine Aktion des Bildungsministeriums debattiert, welche zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter dem Motto "Wir ham 'nen Stich" durchgeführt worden war.

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In diesem Zusammenhang hatte der AfD-Politiker gesagt: "Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?"

Landtagsvizepräsident Wulf Gallert (60, Linke) hatte ihm für diese Formulierung einen Ordnungsruf, eine Art Ermahnung, erteilt.

Landesverfassungsgericht: Tillschneiders Ordnungsruf sei rechtmäßig und verletze nicht die Redefreiheit

Landtagsvizepräsident Wulf Gallert (60, Linke) hatte Tillschneider einen Ordnungsruf erteilt.
Landtagsvizepräsident Wulf Gallert (60, Linke) hatte Tillschneider einen Ordnungsruf erteilt.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB

Die Begrifflichkeit "Banalität des Bösen" geht auf Hannah Arendt (1906-1975) zurück, die als Berichterstatterin den Prozess gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann in Jerusalem verfolgte. Gallert sah mit der Formulierung Tillschneiders "eine rote Linie überschritten".

Der vom Landtag beauftragte Anwalt hatte vor Gericht erklärt, mit der Begrifflichkeit würden diejenigen Menschen verunglimpft, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt hätten. Außerdem werde der Holocaust damit bagatellisiert.

Tillschneider wies den Vorwurf der Verharmlosung des Holocausts zurück. Tillschneider sah durch den Ordnungsruf sein Recht auf parlamentarische Redefreiheit verletzt.

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Die Richter stellten nun aber fest, dass der Ordnungsruf die Redefreiheit des Landtagsabgeordneten nicht verletze. Die Äußerung könne insgesamt als "Herabwürdigung des politischen Gegners und nicht als Beitrag zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung verstanden werden".

Zudem berge die Äußerung die Unterstellung, dass die Initiatoren der Impfkampagne moralisch den Personen gleichzusetzen seien, die durch die scheinbar banale Erfüllung bürokratischer Aufgaben dem schlechthin Bösen wie der millionenfachen Ermordung von Juden zur Verwirklichung verholfen hätten.

Titelfoto: Bildmontage: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB, Hendrik Schmidt/dpa

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