Gesichert rechtsextrem: AfD Brandenburg zieht Eilantrag gegen Einstufung zurück
Von Oliver von Riegen
Alles in Kürze
- AfD Brandenburg zieht Eilantrag gegen Einstufung zurück
- Partei fordert Veröffentlichung von Vermerk durch Innenminister
- AfD-Landeschef spricht von politischer Instrumentalisierung
- Verfassungsschutz hatte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
- Andere Landesverbände der AfD bereits als rechtsextremistisch eingestuft
Potsdam - Die Brandenburger AfD hat ihren Eilantrag gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz zurückgezogen.

Die Partei und die Landtagsfraktion riefen Innenminister René Wilke (41, parteilos, für die SPD) dazu auf, als Konsequenz daraus den Vermerk mit der Begründung zur Einstufung durch den Verfassungsschutz zu veröffentlichen.
Dies war wegen des juristischen Vorgehens der AfD bisher nicht möglich. Die Klage im Hauptverfahren soll aber bestehen bleiben. Die AfD übermittelte die Rücknahme des Eilantrags nach eigenen Angaben am Nachmittag an das Verwaltungsgericht.
AfD-Landeschef René Springer (46) sprach von einer "politischen Instrumentalisierung". Die Öffentlichkeit solle sich selbst ein Bild davon machen, wie der Verfassungsschutz arbeite, sagte Springer in einer Pressekonferenz der Landtagsfraktion.
Der Preis sei wegen Rufschädigung hoch. Die Öffentlichkeit solle erfahren, dass die Belege für die Einstufung als gesichert rechtsextrem in sehr großen Teilen eine Mehrheitsmeinung der Gesellschaft widerspiegelten, meinte der Landeschef.
AfD in Brandenburg von Verdachtsfall auf gesichert rechtsextremistisch hochgestuft

Der Verfassungsschutz hatte die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, vorher war sie ein Verdachtsfall.
Der Minister wies die AfD in der vergangenen Woche im Landtag darauf hin, dass sie es selbst gewesen sei, mit ihrem juristischen Vorgehen für einen Verschluss der Einstufung gesorgt hatte.
Er forderte die AfD auf, mit einer Erklärung den Weg für eine Veröffentlichung freizumachen.
Aus Sicht der AfD hätte der Minister nur die Passagen schwärzen müssen, in denen sie als "gesichert extremistische Bestrebung" bezeichnet wird, damit nicht gegen eine sogenannte gerichtliche Stillhaltezusage verstoßen wird und der Vermerk öffentlich werden kann.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der jeweilige Landesverband der AfD bereits als rechtsextremistisch eingestuft.
Titelfoto: Patrick Pleul/dpa