Heino gegen AfD: Darf Partei Werbung mit Schlagerstar machen?
Von Monika Wendel
Neuruppin - Schlagersänger Heino (87) geht juristisch gegen Wahlwerbung der AfD in der brandenburgischen Uckermark vor - beim Landgericht Neuruppin ist das Verfahren nun angelaufen.
Unklar ist, ob es zu einer Verhandlung kommt. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin sagte, zunächst werde der AfD als Gegenseite die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Heinos Manager Helmut Werner erklärte am Sonntag, es sei per Eilantrag eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung beim Landgericht beantragt worden.
Der Volksmusikstar Heino wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des AfD-Politikers Felix Teichner (35). Vor der Landratswahl im Kreis Uckermark hieß es: "Am Sonntag würde Heino Felix wählen." Heinos Manager bezeichnete das als "Unverschämtheit".
Wann das Gericht eine Entscheidung in dem Streitfall trifft, ist unklar. Es soll zeitnah geschehen, wie es von der Sprecherin des Landgerichts Neuruppin hieß. Nach einer Stellungnahme der AfD-Seite werde geprüft, ob Anlass bestehe, eine Verhandlung zu terminieren.
Es sei auch eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich. Der Antrag von Heinos Anwalt auf Einstweilige Verfügung sei am Samstag bei Gericht eingegangen, sagte die Gerichts-Sprecherin.
Heino-Manager findet klare Worte
Heinos Manager Werner sagte, der AfD-Kandidat sei der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen. Bei einem Verstoß gegen eine solche Unterlassungserklärung würde eine Vertragsstrafe fällig.
Der AfD-Politiker Teichner sagte am Sonntag zu dem Streitfall: "Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen." Der 35-Jährige unterlag bei der Landratswahl in der Uckermark gegen CDU-Landrätin Karina Dörk (61).
Titelfoto: Robert Michael/dpa
