Hessische AfD zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft

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Von Andrea Löbbecke

Wiesbaden - Der hessische AfD-Landesverband wird laut einer aktuellen Gerichtsentscheidung zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Die Alternative für Deutschland (AfD) in Hessen darf laut einer Gerichtsentscheidung vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. (Archivbild)
Die Alternative für Deutschland (AfD) in Hessen darf laut einer Gerichtsentscheidung vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. (Archivbild)  © Stefan Sauer/dpa

Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt.

Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das hessische Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten.

Dafür habe es in Hessen zum damaligen Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage gegeben. Mit dem inzwischen geänderten Verfassungsschutzgesetz sei dies künftig zulässig.

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Es hatte in der Sache bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls beschlossen hatte, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestätigt worden.

Hessische AfD kann Berufung einlegen

Auch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es.

Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall mit der damit verbundenen Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel. Das Gericht ließ aber eine Berufung zu. Darüber müsste dann der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden.

Titelfoto: Stefan Sauer/dpa

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