Mit Eilantrag: AfD verklagt Verfassungsschutz

Von Jörg Ratzsch

Berlin - Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel (46), Daniel Tapp.

Die AfD-Parteivorsitzenden Alice Weidel (46, r.) und Tino Chrupalla (50) wollen die Einstufung des Verfassungsschutzes nicht auf sich sitzen lassen. (Archivbild)  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Das Bundesamt hatte am Freitag mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen.

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In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

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Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung aufgefordert, die Einstufung zurückzunehmen.  © Hannes P Albert/dpa

Verfassungsschutz stufte AfD als "als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ein

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt.

Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

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