Räumungsklage wegen Logos: AfD schmeißt Wahlparty und fliegt jetzt raus?
Von Matthias Kuhnert, Marion van der Kraats, Jörg Ratzsch
Berlin - Räumungs-Rumms bei der AfD! Weil die Rechtspopulisten ihren Wahltriumph in Berlin-Reinickendorf feierten, könnten die Politiker bald "obdachlos" sein. Die AfD soll ihre Bundesgeschäftsstelle räumen.
Alles in Kürze
- AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen
- Räumungsklage wegen unerlaubter Wahlparty
- Partei weist Vorwürfe zurück und beruft sich auf Mietverträge
- Klage wurde am 20. Mai zugestellt, AfD hat bis Juni Zeit für Stellungnahme
- AfD bereit für Mediation zur Streitbeilegung

Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat eine entsprechende Räumungsklage beim Berliner Landgericht eingereicht, wie eine Sprecherin mitteilte.
Hintergrund für die drastische Maßnahme: die Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar. Demnach soll die Partei im Innenhof gegrillt und die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt haben.
Das Problem: Abgesprochen war das mit dem Vermieter offenbar nicht. Die Partei habe weder die Hofflächen oder die Fassade gemietet, noch eine Erlaubnis des Vermieters für die Feier eingeholt.
Zudem sollen andere Mieter nicht mehr ins Haus gekommen sein, weil der Zugang stundenlang von der Polizei gesperrt worden sei.
Die AfD wiederum weist die Vorwürfe zurück. "Wir werden uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Klage zur Wehr setzen", sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter "Zeit Online". Er kann den Wahlparty-Ärger nicht nachvollziehen. So habe die Partei in dem Gebäude mehrere Mietverträge, diese schließen demnach auch Außenflächen ein.
AfD weist die Vorwürfe zurück

"Wir gehen davon aus, dass wir die Mietverträge für unsere Bundesgeschäftsstelle bis zum Auslaufen der Verträge erfüllen werden", sagte Hütter weiter. Das wäre dann bis 2027 der Fall.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin wurde die Klage der Partei am 20. Mai zugestellt. Die AfD habe nun bis etwa Ende Juni Zeit für eine Stellungnahme. Sie könne aber auch eine Verlängerung der Frist beantragen, so die Sprecherin.
Es ist davon auszugehen, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung in dem Streit anberaumen wird. Wann das sein wird, ist derzeit aber völlig offen.
Man werde jetzt fristgerecht auf die Klage antworten, teilte ein Sprecher mit. Dabei will die Partei den Angaben zufolge erklären, dass sie für eine Streitbeilegung durch einen Güterichter (sogenannte Mediation) bereitsteht. Dies habe das Landgericht empfohlen, da es für den Kläger keine Erfolgsaussichten sehe.
Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa