Habeck ans Siegestor gestrahlt: Jetzt folgt ein fettes Bußgeld für die Grünen

Von Ute Wessels

München - Für eine nicht genehmigte Werbung für den damaligen Kanzlerkandidaten der Grünen im Bundestagswahlkampf im Januar 2025 hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München eine Geldbuße von knapp 7000 Euro verhängt.

Im Bundestagswahlkampf 2025 haben die Grünen ihren Kandidaten Robert Habeck (56) ans Siegestor in München projiziert.  © Bildmontage: Sebastian Gollnow/dpa, Felix Hörhager/dpa

Die Bescheide seien diese Woche verschickt worden und können von den Betroffenen angefochten werden, teilte die Behörde mit.

Die Grünen hatte das Konterfei ihres Spitzenkandidaten Robert Habeck (56) samt Werbeslogan eine Stunde lang auf das Siegestor in München projiziert. Eine Genehmigung dafür hatte laut KVR nicht vorgelegen.

Die Geldbuße von 6948 Euro müssten sich die Partei und die Werbeagentur teilten. Den Betroffenen werde vorgeworfen, Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen betrieben und die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen missachtet zu haben.

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Bei der Festlegung des Betrages sei die bundesweite Beachtung der Lichtprojektion besonders berücksichtigt worden.

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Mit einer Bußgeldhöhe von 4728,50 Euro trage die Bundesgeschäftsstelle der Partei Bündnis 90/Die Grünen als Auftraggeberin der Wahlwerbung den größeren Anteil, teilte das KVR der Deutschen Presse-Agentur mit.

Auf das beauftragte Werbeunternehmen und dessen Verantwortlichen entfielen somit 2219,50 Euro.

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