Rückt das AfD-Verbot näher? Berliner SPD fordert klare Schritte

Von Stefan Kruse

Berlin - Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch fordert der Berliner SPD-Landesvorstand, mit konkreten Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu beginnen.

Die SPD-Landesvorsitzende Nicola Böcker-Giannini (50) und Martin Hikel (39) wollen aus der Einstufung der AfD notwendige Konsequenzen ziehen.  © Monika Skolimowska/dpa

"Sollte sich die Einstufung der AfD – die voraussichtlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen wird – als gerichtsfest erweisen, müssen wir die notwendigen Konsequenzen ziehen", erklärte die SPD-Landesvorsitzende Nicola Böcker-Giannini (50) zu einem entsprechendem Beschluss des Parteigremiums.

"Wir fordern, für diesen Fall eine umgehende Bundesratsinitiative vorzubereiten, um mit den vereinten Kräften der Bundesländer einen rechtssicheren und gegen die Strukturen der AfD gerichteten Parteiverbotsantrag zu stellen." Die Ideologie der AfD sei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren.

In der Vergangenheit hätten sämtliche Einstufungen der Verfassungsschutzämter einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten, ergänzte der Co-SPD-Landesvorsitzende Martin Hikel (39).

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"Seit Jahren lässt sich die Radikalisierung der Partei gerichtlich nachlesen. Die Initiierung eines Parteiverbotsverfahrens ist daher der letzte Schritt einer immer weitergehenden Radikalisierung der AfD", so Hikel.

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AfD hat Klage gegen Beschluss eingereicht

Die AfD lässt den Beschluss nicht auf sich sitzen und reichte Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln ein.  © Michael Kappeler/dpa

Den AfD-Wählern wolle die SPD sagen: "Die Türen der Demokratie sind nie verschlossen. Ihr seid in der Demokratie nicht unerhört und willkommen."

Am vergangenen Freitag war bekanntgeworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Die AfD reichte inzwischen Klage dagegen beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln ein.

Seit Tagen wird nun über mögliche Konsequenzen debattiert.

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Diskutiert wird unter anderem ein möglicher Antrag auf Verbot, der vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden kann.

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