Linken-Mitglieder beantragen Parteiausschluss von Bodo Ramelow

Erfurt/Dresden - Paukenschlag bei der Linken: Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (66) soll rausgeschmissen werden! Der Grund für die zwei sächsischen Antragssteller: Seine Haltung zum Ukraine-Krieg.

Thüringen-MP Bodo Ramelow (66) soll aus der Links-Partei rausgeschmissen werden.
Thüringen-MP Bodo Ramelow (66) soll aus der Links-Partei rausgeschmissen werden.  © Heiko Rebsch/dpa

Zwei Mitglieder der sächsischen Fraktion der Partei die Linke haben den Ausschluss von Thüringen-MP Bodo Ramelow beantragt. Laut übereinstimmenden Medienberichten sei ein entsprechendes Schreiben bei der zuständigen Kommission in Thüringen eingegangen.

Der Spitzenpolitiker hatte sich kürzlich für Waffenlieferungen an die Ukraine ausgesprochen und erklärt, "jeder, der angegriffen wird, hat das Recht, sich zu verteidigen". Damit stellte sich der Ministerpräsident ausdrücklich gegen die Linie der eigenen Parteiführung - und hinter das Völkerrecht!

Laut Spiegel schreiben die Antragssteller, sie seien vom Glauben an den "Genossen Ramelow nun vollständig abgefallen". Zehntausende Menschen seien in dem Krieg bereits umgekommen. "Warum gelten nur amerikanische Interessen… und warum wurden russische Interessen immer wieder ignoriert?"

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Der linke Spitzengenosse nehme die Vernichtung der Menschheit in einem nuklearen Inferno in Kauf. Ramelow, so die beiden Antragsteller, sei aus der Partei auszuschließen, "denn mit seinem Auftreten spaltet er unsere Partei noch mehr und gefährdet deren Existenz".

Schließlich habe sich selbst Sachsens CDU-Chef Michael Kretschmer (47) gegen Waffenlieferungen ausgesprochen.

Das sagt der Thüringen-MP!

Ramelow selber sieht das gelassen. "Das ist eine Option zu mehr Klarheit und Erkenntnis innerhalb der Partei", glaubt der Regierungschef.

Ramelow hat bis Mitte Januar Zeit, zum Ausschlussantrag Stellung zu nehmen. Dann wird die Thüringer Schiedskommission entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Laut Schiedsordnung der Partei ist "bei zulässigen und nicht offensichtlich unbegründeten Anträgen das Verfahren zu eröffnen, wenn eine Verletzung von Rechten aus der Parteizugehörigkeit, der Satzung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen schlüssig vorgetragen wird".

Rechtsmittel dagegen gibt es nicht.

Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa

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